Radfahren in Zweibrücken

Radfahren in Zweibrücken
Miteinander geht es besser

Donnerstag, 27. Februar 2020

Aktuelle Unfallstatistik sieht vermehrt Unfälle mit Pedelecs

Heute wurden vom Statistischen Bundesamt die Zahlen der Unfallstatistik des Vorjahres bekanntgegeben. Der  rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz verkündete der Presse die Ergebnisse für Rheinland-Pfalz.
Entwicklung der tödlichen Verkehrsunfälle in Deutschland

Lewentz betonte, dass im vergangenen Jahr kein einziges Kind in Rheinland-Pfalz im Straßenverkehr zu Tode kam. "Man werde weiter alles tun, um die schwächsten Verkehrsteilnehmer zu schützen, etwa über praktische Radfahr-Ausbildung oder Schulweg-Training."

Montag, 24. Februar 2020

Vor- und Grundschulkinder lernen Fahrradfahren mit der Polizei

Absolut vorbildlich ist eine Aktion der Polizei in Saarbrücken: An jedem Mittwoch zwischen 14:00 Uhr und 15:45 können Vor- und Grundschulkinder ihre Fähigkeiten als Radfahrer trainieren.

Das Angebot wendet sich sowohl an absolute Anfänger wie auch an Kinder, die bereits an der schulischen Radfahrausbildung teilnehmen. Voraussetzung ist lediglich, dass das Kind von einer erwachsenen Person begleitet wird und einen passenden Fahrradhelm mitbringt.

Nach Absprache ist dieses Training sogar während der Schulferien möglich. Angeboten wird es an der Jugendverkehrsschule im Saarbrücker Sachsenweg.

Diese Aktion sollte unbedingt auch in anderen Städten Schule machen!

Dienstag, 18. Februar 2020

Treffen der Initiative Pro Fahrrad Donnerstag 18 Uhr

Am Donnerstag, dem 20. Februar 2020 trifft sich um 18 Uhr die Initiative Pro Fahrrad in der Gustl-Groß-Hütte.

Wichtigstes Thema des Abends wird die Teilnahme der Stadt Zweibrücken am Stadtradeln sein.

Alles Interessenten sind dazu ganz herzlich eingeladen.

Montag, 17. Februar 2020

Änderungen der Straßenverkehrsordnung beschlossen

Eine ganzes Paket von Änderungen kommt auf die Teilnehmenden am Straßenverkehr zu. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf des Verkehrsministeriums zur Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einigen Änderungen zugestimmt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei der Verbesserung der Sicherheit der Radfahrer im Straßenverkehr. So gilt künftig auf Schutzstreifen für Radfahrer (wie wir sie z.B. aus der Alten Ixheimer Straße kennen) ein absolutes Halteverbot. Bisher konnten Fahrzeuge bis zu 3 Minuten zum be- und entladen halten; das ist nicht mehr erlaubt.

Viele Verstöße werden jetzt mit deutlich höheren Bußgeldern geahndet. Parkverstöße werden so viel teurer als bisher und können mit Bußgeldern bis zu 100 € und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden. Achtung Radfahrer: Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen oder linksseitig angeordneten Radwegen (also in Gegenrichtung) wird statt mit bis zu 25 € künftig mit bis zu 100 € bestraft!

Eine Übersicht über die Änderungen findet sich im Fahrradportal des Bundesministeriums für Verkehr. Für Fußgänger und Fahrradfahrer bleibt nur zu hoffen, dass die Ordnungsämter und Polizeidienststellen diese neuen Regeln auch konsequent durchsetzen.

Sonntag, 16. Februar 2020

Das merkwürdige Verhältnis von zu Fuß gehenden und Rad fahrenden

Verfolgt man die Aussagen von Fußgängern zum subjektiven Empfinden ihrer Gefährdung im Alltag könnte man den Eindruck gewinnen dass sie vor allem durch Radfahrer gefährdet werden.

Gerade Radfahrer in Fußgängerzonen werden als Gefahr für Leib und Leben angesehen und entsprechend vehement abgelehnt. Objektiv gesehen sind Verkehrsunfälle zwischen Radfahrern und zu Fußgängern sehr selten und gehen meist auch sehr glimpflich aus.

Viel häufiger kommt es zu Kollisionen mit Kraftfahrzeugen mit erheblichen Schäden für die Fußgänger. Auch und gerade auf Gehwegen geht vom motorisierten Kraftverkehr eine sehr hohe Gefährdung der zu Fußgänger aus. Nur zu häufig weichen diese nämlich auf zugeparkten Gehwegen notgedrungen auf die Straße aus und werden dort Opfer des Straßenverkehrs.

Freitag, 14. Februar 2020

Saarpfalzkreis stellt "Manager für nachhaltige Mobilität" ein

Unsere saarländischen Nachbarn sind, was den Ausbau von Radinfrastruktur angeht, bereits seit einigen Jahren recht aktiv. Nun meldet die Kreisverwaltung des Saarpfalzkreises, dass ein "Manager für nachhaltige Mobilität" demnächst seine Arbeit aufnehmen solle.

Zu seinen Aufgaben gehöre es, zwischen den Kommunen und dem Land als Vermittler tätig zu werden, um den Bau von Radwegen zu erleichtern und zu fördern. Außerdem möchte der Saarpfalzkreis mit der Regionalgruppe des BUND im Bliesgau zusammenarbeiten, um das Radfahren in der Region sicherer zu machen. So sollen etwa Möglichkeiten zum Mitnehmen von Fahrrädern in Linienbussen geschaffen werden.

Diese Meldung wirft allerdings mehr Fragen auf als sie Antworten bietet. So darf man sich getrost fragen, welchen Sachverstand der BUND (Bundesverband für Umwelt- und Naturschutz in Deutschland) im Themenfeld "Sicherheit im Radverkehr" hat und warum man nicht besser auf die mit entsprechendem Sachverstand ausgestatteten Organisationen ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) und VCD (Verkehrsclub Deutschland) zugeht?

Und was hat die Fahrradmitnahme in Linienbussen mit Verkehrssicherheit zu tun?

Nicht zuletzt: Es gibt nur ganz wenige Regionen in Deutschland, in denen die Fahrradmitnahme in Linienbussen überhaupt funktioniert, und das auch nur mit geringen Kapazitäten.

Mittwoch, 12. Februar 2020

Auch parkende Fahrzeuge verursachen Unfälle

Eine interessante Meldung kommt aus Baden-Württemberg: Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg meldet, dass 5,4 % aller Unfälle mit Personenschaden von "ruhendem Verkehr", also in der Regel falsch parkenden KFZ verursacht werden.

Gleich mehrere Verstöße: Parken im Halteverbot, Parken auf dem Gehweg, Parken auf der linken Fahrbahnseite, Parken weniger als 5 Meter vom Kreuzungsbereich
Das waren in 2018 immerhin 1745 Unfälle mit Personen- und / oder schwerem Sachschaden. Daher hat das Land Baden-Württemberg eine Kampagne gestartet, mit der auf die Gefahren des Falschparkens hingewiesen wird.

Opfer der Falschparker sind nicht nur zu Fuß gehende Menschen, sondern in besonderem Maß auch Radfahrende.

Zugeparkte Geh- oder Radwege kennen wir in Zweibrücken auch zur Genüge - der Schutzstreifen in der Alten Ixheimer Straße ist ein gutes Beispiel dafür.

Montag, 10. Februar 2020

Wann sind Radwege benutzungspflichtig? - Eine Ausführung von Bernd Sluka


Radwege, rechtlich

- über die Benutzungspflicht von Sonderwegen für Radfahrer

Benutzungspflichtige Radwege

blau, Fahrrad weiß
Zeichen 237
blau, Fußgänger, waagr. Linie, Fahrrad
Zeichen 240
blau, Fahrrad, senkr. Linie, Fußgänger
Zeichen 241




Ausnahmen von der Benutzungspflicht
  1. straßenbegleitend
  2. benutzbar und 
  3. zumutbar
straßenbegleitend:
Radwege sind u. a. nicht straßenbegleitend, wenn sie zu weit, in der Regeln 5 Meter und mehr, von der Hauptfahrbahn entfernt geführt werden. Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt. Radwege, die weitab von einer parallelen Fahrbahn oder gar völlig unabhängig von Straßen verlaufen sind nicht straßenbegleitend.

benutzbar:
Unbenutzbar sind Radwege beispielsweise,
wenn sie nicht in die Richtung führen, in die man fahren will (u.a. auch, wenn man links abbiegen möchte, darf der Radweg rechtzeitig vor der Kreuzung verlassen werden, um sich auf der Fahrbahn einzuordnen),
wenn sie zugeparkt oder zugestellt (z.B. Mülltonnen) oder Fußgänger auf ihnen laufen, so dass man dort nicht fahren kann,

Mangelnde Reife? ADFC appelliert an Länder für fahrradfreundliche StVO

Zunächst die Pressemitteilung des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs:
Der Fahrradclub ADFC weist neueste Änderungsvorschläge zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als kleingeistig zurück. 
Bundesverkehrsminister Scheuer und die Verkehrsministerkonferenz wollen sinnvolle Neuerungen für den Radverkehr einführen, zum Beispiel den festgeschriebenen Sicherheitsabstand beim Überholen durch Kfz und die Ermöglichung des Nebeneinanderfahrens. Aus dem Innenausschuss des Bundesrates kommen nun kontraproduktive Gegenvorschläge.

Samstag, 8. Februar 2020

Spezialradmesse in Germersheim

Das richtige Rad zu finden ist manchmal genauso schwer wie die richtigen Schuhe zu finden. Und wie bei den Schuhen gibt es auch beim Fahrrad ganz spezielle Modelle, die man möglicherweise nicht im Laden um die Ecke findet.

Eine Übersicht über die speziellen Fahrräder kann man auf der Spezialradmesse in Germersheim bekommen. Diese Messe findet am 25. und 26. April dieses Jahres statt.

Man kann zur Anreise den Zug nehmen, das Auto (nicht empfohlen) oder gleich mit dem Rad anreisen. Oder man teilt die Anreise in einen Bahn-Teil bis Hauenstein oder Annweiler und weiter geht es dann mit dem Rad. ">Dort folgt man über Landau dem Queich-Radweg mit dem Zeichen Queichtalradweg.">  Ab der B9-Ausfahrt „Germersheim-Süd“ mit „SPEZI“-Hinweisen ausgeschildert über Josef-Probst-Str. / August-Keiler-Str. und Zeppelin-Str. direkt zur Messe.


Ansonsten empfehle ich guten Gewissens gerne den örtliche Fachhandel. Dort kann man - anders als im Versandhandel - ausprobieren bevor man kauft.

Donnerstag, 6. Februar 2020

Termine für Radfahrende im Zweibrücker Land

Hier eine kurze und wahrscheinlich unvollständige Liste der Termine für Radfahrende für die erste Jahreshälfte 2020:

20.2.2020 18:00 Uhr Initiative pro Fahrrad in der Gustl-Groß-Hütte (hinter Westpfalzhalle)

26.3.2020 18:00 Uhr Initiative pro Fahrrad in der Gustl-Groß-Hütte (hinter Westpfalzhalle)

23.4.2020 18:00 Uhr Initiative pro Fahrrad in der Gustl-Groß-Hütte (hinter Westpfalzhalle)

14.5.2020 18:00 Uhr Initiative pro Fahrrad in der Gustl-Groß-Hütte (hinter Westpfalzhalle)

15.6.2020 bis 5.7.2020 1. Zweibrücker Stadtradeln

Alle Interessierten sind ganz herzlich zu den Treffen der Initiative pro Fahrrad eingeladen. Auch für die Organisation des Stadtradelns werden noch Helferinnen und Helfer gebraucht.

Bliestal-Radweg zwischen Blieskastel und Grenze gesperrt

Heute berichtet DIE RHEINPFALZ davon:  Der Bliestal-Radweg ist von Blieskastel bis zur Grenze nach Frankreich auf unbestimmte Zeit gesperrt. Eine Umleitung existiert nicht, Radfahrende
müssen über die parallel verlaufenden teilweise schmäleren und schnell befahrenen Landstraßen ausweichen.

Grund dafür sei, dass man den Baumbestand entlang des Radwegs auf mögliche Bruch- und Unfallgefahren hin überprüfen müsse.

Der Bliestal-Radweg ist Teil des touristischen Glan-Blies-Radwegs und wird im Sommer wie im Winter häufig frequentiert. Eine vorsorgliche Überprüfung des Baumbestands auf Standfestigkeit ist daher zu begrüßen.

Doch warum muss man dazu den Weg in gesamter Länge unbefristet sperren? Hätte man die Überprüfung nicht auch in kürzester Zeit (innerhalb eines Tages) erledigen können? Würde es nicht ausreichen, dann nur die Abschnitte zu sperren, an denen tatsächlich gearbeitet werden muss?

Der Glan-Blies-Weg wird auch von Radfahrenden aus der Region um Zweibrücken gerne und häufig befahren.

Update vom 7.2.2020:

Die zuständigen Stellen im Saarland "hoffen, den Weg bis zum Beginn der Saison (wann immer das ist - der Verfasser) wieder freigeben zu können"

Dienstag, 4. Februar 2020

Gefahrenstellen Teil 1

Zunächst sollen hier einige Gefahrenstellen auf benutzungspflichtigen Radwegen gezeigt werden. Zunächst die Situation am Ortseingang von Contwig aus Richtung Zweibrücken:
Radweg von und nach Zweibrücken
Autofahrer, die aus der Nebenstraße kommend auf die Hauptstraße einbiegen ignorieren sehr oft die Vorfahrt des geradeaus verkehrenden Radverkehrs. Der Radweg ist in beiden Richtungen benutzungspflichtig. Das bedeutet, dass sowohl vom Standort des Fotografen aus als auch aus der Gegenrichtung Radfahrer kommen. In beide Richtungen ist der Radweg nicht besonders gut einzusehen; regelmäßig kommt es hier zu brenzligen Situationen.

Nun ein benutzungspflichtiger Radweg am Ortsausgang Niederauerbach Richtung Oberauerbach:
Radweg Richtung Oberauerbach
Hier kommen gleich einige Gefährdungen zusammen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Vom 26. Januar 2001* In der Fassung vom 22. Mai 2017 (BAnz AT 29.05.2017 B8) schreibt dazu in § 2 Absatz 20 Mindestbreiten vor:


bb) 
Zeichen 240
– 
gemeinsamer Fuß- und Radweg
innerorts
mindestens 2,50 m
außerorts
mindestens 2,00 m

Zurück zum Bild. Dass der mit dem blauen Zeichen 240
Zeichen 240

gekennzeichnete Radweg weniger als 2 Meter breit ist muss man nicht einmal nachmessen. Dazu kommt einge ganze Reihe unübersichtlicher Grundstückseinfahrten und als Krönung des ganzen auch noch etliche schadhafte Stellen an der Fahrbahn.

Die Pflicht einen Radweg zu nutzen besteht nur dann, wenn dies durch die zuvor genannten Verkehrsschilder bestimmt ist. Ausnahmen von einer solchen Pflicht bestehen zum Beispiel dann, wenn der Radweg blockiert oder generell nicht benutzbar ist. Befindet sich ein Hindernis auf dem Weg oder ist dieser im Winter nicht geräumt, müssen und dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen. Das Halten und Parken ist auf einem Radweg allerdings grundsätzlich nicht zulässigAuch wenn die Fahrbahn des Radwegs beschädigt ist und die Nutzung eine Gefährdung darstellen oder das Risiko eines Fahrradunfalls erhöhen würde, ist ein Ausweichen auf die Straße zulässig. Auf dem Fußweg darf das Rad nur geschoben werden. Wie beschrieben, liegt eine Benutzungspflicht nicht vor, wenn der Radweg nicht durch ein Verkehrszeichen gekennzeichnet ist. Ist ein Radweg allerdings vorhanden, sollte dieser aus Sicherheitsgründen befahren werden.
Zusammenfassend kann man also feststellen, dass eine Benutzungspflicht auf dem Radweg Richtung Oberauerbach trotz des Zeichens 240 nicht gegeben ist, weil der ausgeschilderte Radweg weder den baulichen Voraussetzungen entspricht, weil die Fahrbahn beschädigt ist und weil die vielen Grundstückszufahrten eine Gefährdung für den Nutzer dieses Radwegs bedeuten.
Allerdings ist das vielen Autofahrenden nicht bewusst: Wer also erlaubterweise als Radfahrer*in dort die Straße benutzt wird nicht selten angehupt, bedrängt oder auch beschimpft. 

Montag, 3. Februar 2020

Radfahrer und Zebrastreifen

Auch bei uns in Zweibrücken sieht man immer wieder Radfahrende, die wie selbstverständlich Gehweg und Zebrastreifen nutzen. Möglicherweise geschieht das aus Unkenntnis, vielleicht aber auch weil viele Radfahrende sich auf der Straße unsicher fühlen.

In ihrer Ausgabe vom 1.2.2020 berichtet DIE RHEINPFALZ jedoch:
Zebrastreifen: Fahrradfahrer müssen absteigen

Fahrradfahrer – darunter viele Schülerinnen und Schüler – sieht man häufig über einen Zebrastreifen fahren – nicht selten rigoros und ohne sich umzusehen. Oft erzwingen sie sich die Vorfahrt, weil sie glauben, im Recht zu sein. Kommt es jedoch zu einem Unfall mit einem Auto, kann das neben Schäden und Verletzungen auch rechtliche Folgen für den jeweiligen Radfahrer haben.Wer als Fahrradfahrer auf einem Zebrastreifen mit einen Kraftfahrzeug kollidiert, haftet beim Unfall zumindest mit. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 31 U 23/19) hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am Rand des diesjährigen Verkehrsgerichtstags in Goslar hingewiesen.Knochenbrüche und beschädigtes Fahrrad: Im vorliegenden Fall hatte laut DAV ein Radfahrer fahrend einen Zebrastreifen überquert, als er mit einem Auto kollidierte. Der Mann musste wegen eines komplizierten Knochenbruchs stationär behandelt werden. Er bekam vorgerichtlich 50 Prozent des an seinem Fahrrad entstandenen Schadens ersetzt sowie 3000 Euro Schmerzensgeld und 150 Euro wegen Schäden an seiner Kleidung.
Der Mann verlangte jedoch vollen Schadenersatz und zog vor Gericht. Seine Klage scheiterte. Die Richter sahen bei ihm einen erheblichen Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht. Zebrastreifen seien nämlich ausschließlich für Fußgänger oder Nutzer von Roll- oder Krankenfahrstühlen da. Um denselben Schutz wie Fußgänger zu genießen, müssten Radfahrer absteigen und das Rad schieben.
Auch in anderen Fällen können Radler zur Rechenschaft gezogen werden: Nach Angaben der DAV-Verkehrsrechtsanwälte haften Fahrradfahrer auch bei einem Unfall mit Fußgängern auf einem Zebrastreifen. Sie sind auch dann mitverantwortlich, wenn Fußgänger einen Zebrastreifen überqueren, der über einen Fahrradweg führt, und es zu einem Zusammenstoß kommt.
Liebe Radfahrende, bitte beachtet immer, dass Gehwege grundsätzlich nur von Fußgängern benutzt werden dürfen. Radfahrende MÜSSEN auf der Straße oder freigegebenen Radwegen fahren. Im Falle eines Unfalls ist das ganz erheblich!

Autofahrerin "übersieht" Radfahrer

DIE RHEINPFALZ meldet heute in ihrer Zweibrücker Lokalausgabe:

Autofahrerin übersieht Radfahrer: Dieser stürzt und verletzt sich 
Am Freitag kam es an der Einmündung Oltschstraße/Homburger Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer stürzte. Dies teilte die Polizei mit. Eine 52-jährige Autofahrerin wollte mit ihrem Wagen von der untergeordneten Oltschstraße in die Homburger Straße abbiegen. Ein 60-jähriger Radfahrer befuhr den Radweg, der parallel zur Homburger Straße verläuft. Die Autofahrerin übersah den Radfahrer und stieß mit ihrem Auto gegen das Zweirad. Der Mann stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu.

Wie kann man (frau) dort einen Radfahrer "übersehen"? Auf der Oltschstraße sind eindeutige Markierungen angebracht, die man sogar auf dem Luftbild von Google Maps erkennen kann:
Quelle: Google Maps
Wenn der Radfahrer aus Richtung Homburg (im Bild links oben) gekommen ist, hätte er in jedem Fall Vorrang vor der Autofahrerin gehabt. Zumal die Autofahrerin an der Stelle auf jeden Fall nach links hätte schauen müssen! Doch auch wenn der Radfahrer auf dem Radweg aus Richtung Zweibrücken gekommen wäre hätte die Autofahrerin warten müssen.
Jetzt ist dort auch noch eine Bushaltestelle. Daher ist der Radstreifen zu den Häusern hin verschwenkt und Radfahrende sind daher von rechts kommend möglicherweise etwas später zu sehen.
Dennoch: Radfahrende dürfen ebenso wie Fußgänger in keinem Fall von Autofahrenden "übersehen" werden. Denn die beiden ersten Absätze der Straßenverkehrsordnung lauten
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dennoch wirft dieser Unfall eine Frage auf: Wäre der Radfahrer auch dann übersehen worden, wenn er auf der Straße statt auf dem Radweg gefahren wäre?
Was uns gleich zur zweiten Frage führt: Sind Radwege parallel zur Fahrbahn nicht per se gefährlich?

Hier noch ein Link mit weiterführenden Informationen zum Thema

Ergänzung am 4.2.2019

Heute war ich vor Ort und habe mir die Situation aus der Sicht der Autofahrerin angesehen. Dazu dieses Foto aus ihrer Perspektive:

So sollte die Autofahrerin die Einmündung gesehen haben

Man beachte das Schild "Vorfahrt gewähren" mit dem Zusatzschild darunter, außerdem die Markierungen auf der Straße. Kann man unter diesen Bedingungen einen Radfahrer übersehen?
Die gleiche Situation, jetzt etwa 5 m vom Radweg entfernt:
Die Markierung ist sehr deutlich zu erkennen

Sonntag, 2. Februar 2020

pro Fahrrad Zweibrücken

Was wollen wir?

Aus einer Befahrung der Innenstadt mit dem Fahrrad entstand die Idee, nicht nur punktuell auf gefährliche Stellen in Zweibrücken hinzuweisen, sondern ganz konkret auf die Verbesserung der Radwege hinzuarbeiten.
So haben wir damit begonnen, ein Verzeichnis der für Radfahrende, Fußgänger*innen und Autofahrende problematischen Situationen zu erstellen.
Darüber hinaus hat sich diese Initiative zum Ziel gesetzt, den Radverkehr in Zweibrücken zu fördern und zu stärken. Die Initiatoren wollen dazu ganz konkret mit Veranstaltungen und Aktionen beitragen.
Auch möchten wir das Miteinander von Fußgänger*innen, Radfahrenden und Autofahrer*innen fördern, indem wir informieren und aufklären und zu regelkonformem Verhalten anleiten. Wichtig dabei ist uns die Aufklärung aller am Verkehr teilnehmenden Gruppen.
Außerdem möchten wir mit allen zuständigen Gremien zusammenarbeiten, um das Fahrradfahren in Zweibrücken sicherer und angenehmer zu machen.