Radfahren in Zweibrücken

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Montag, 10. April 2023

Ich bin entsetzt

 

Nach einer kleinen Wanderung haben wir heute Rast in Valentins Biergarten gemacht - die Getränke waren lecker!

Doch das Entsetzen kam beim Verlassen des Biergartens: Am Eingang hat jemand zwei dieser Aufkleber angebracht.

Mal abgesehen davon, dass diejenigen, die solche Aufkleber drucken lassen, in der Regel wenig bis keine Ahnung von den Vorschriften der StVO haben und auch gar nicht wissen, wie ein (benutzungspflichtiger) Radweg aussehen muss, finde ich diese in meinen Augen kriminelle Darstellung äußerst bedenklich. Entfernt sie sich doch extrem weit von allen Spielregeln, die in unserer Gesellschaft gelten.

Aber wahrscheinlich entspringen solche Auswüche der testosterongesteuerten "Männlichkeit" frustrierter Benzinjunkies, die möglicherweise zu lange in ihrer verschlossenen Garage dem dumpfen Lärmen ihrer Benzinschlucker gelauscht haben ...

Denn eines ist klar: Die reguläre Fahrbahn für Radfahrende ist zunächst einmal die Straße, so gibt es unsere Straßenverkehrsordnung vor.  Ich zitiere aus der StVO §2 Abs. 1:

(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Und nur dann, wenn aus Gründen der Verkehrssicherheit ein benutzungspflichtiger Radweg ausgewiesen und der auch benutzbar ist, besteht überhaupt eine Benutzungspflicht für Radfahrende, Benutzungspflichtige Radwege müssen übrigens immer mit dem blauen Fahrradschild (Zeichen 237, 240 und 241) ausgewiesen sein. Ein Gehweg mit dem Zusatz "Radfahrer frei" bedingt in keinem Fall eine Benutzungspflicht. Man beachte in dem unten zitierten Absatz das Wort "dürfen"!

Doch leider wissen das die wenigsten Autofahrenden, und deshalb zitiere ich hier mal die StVO §2 Abs. 4:

(4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

Mittwoch, 13. Juli 2022

Wir brauchen ein neues Straßenverkehrsgesetz - wann kommt es?

Gesetzesänderung für mehr Mobilitätswende vor Ort

Um die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen, braucht es eine Änderung der Mobilität in Deutschland. Viele Kommunen zeigen ein hohes Interesse, mehr Rad- und Fußverkehr auf den Straßen umzusetzen und somit für ein besseres Klima zu sorgen – was auch ein aktuelles Thema der Fahrradleitmesse Eurobike in Frankfurt ist (13. bis 17. Juli). Doch aktuell steht die Gesetzgebung im Weg. Die Bundesregierung hat zwar angekündigt nachzubessern, aber so einfach scheint das nicht zu sein. Der pressedienst-fahrrad erklärt, woran es noch hakt.

Eine durchgezogene Linie steht für einen Radfahrstreifen und ist für Radfahrende benutzungspflichtig.Stein des Anstoßes ist das Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG. Bei der Umsetzung von infrastrukturellen Mobilitätsmaßnahmen fühlen sich Kommunen durch dieses Gesetz eingeschränkt. Warum? Das Ziel des StVG ist es, die „Flüssigkeit des Verkehrs“ sicherzustellen. Historisch bezieht sich das auf den Pkw-Verkehr. Das bedeutet in der Praxis: Der Pkw-Fluss darf nur eingeschränkt werden, wenn eine konkrete lokale Gefahr vorliegt. „Für eine Neuordnung des Verkehrs, z. B. das Bauen von mehr Radwegen oder Radspuren auf der Fahrbahn, ist oft ein aufwendiges Nachweisverfahren für Gefahrsituationen notwendig. Deshalb ist es aktuell nicht möglich, schnell die Mobilität vor Ort großräumig konzeptionell umzugestalten“, erklärt Andreas Hombach vom Fahrradparksystemanbieter WSM, der viel mit kommunalen Entscheidungsträger:innen zu tun hat.