Radfahren in Zweibrücken

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Samstag, 14. Januar 2023

Bitte nachmachen!

 

POL-PDNW: Neustadt/Weinstraße, Schwerpunktkontrollwoche "Verkehrssicheres Fahrrad"

In der Woche vom 09.01.-13.01.2023 wurden anlässlich des Schulbeginns nach den Weihnachtsferien an drei weiterführenden Schulen in Neustadt/Weinstraße -dem Leibniz-Gymnasium, dem Kurfürst-Rupprecht-Gymnasium sowie dem Käthe-Kollwitz-Gymnasium- Schulwegkontrollen mit dem Schwerpunkt "Verkehrssicheres Fahrrad" durchgeführt.


Insbesondere während der dunklen Jahreszeit ist eine vorschriftsmäßige und funktionierende Beleuchtung ein wichtiger Faktor für Radfahrende, um auf ihrem Weg sicher anzukommen.

Donnerstag, 20. Oktober 2022

Geklaute Fahrräder und warum sie so selten wiedergefunden werden - ein Bericht des Deutschlandfunk

 

Wer kennt das nicht ...

"Fahrradleichen" dieser Art findet man täglich in fast jeder Stadt.

Der Deutschlandfunk Nova hat zu diesem Thema recherchiert und erklärt, warum so viele Fahrräder nicht mehr gefunden werden, warum viele Fahrraddiebstähle erst gar nicht angezeigt werden und was man als Besitzer:in eines Rades gegen den Diebstahl tun kann.

Hier geht es zu diesem lesenswerten Beitrag!

Donnerstag, 8. September 2022

Einmal mehr ...


Ich weiß nicht wie oft ich bereits diese Verhöhnung der Opfer in Polizeiberichten lesen musste: Diesen Meldung der Polizei empfinde ich als besonders unverschämt. Denn - wie es im Polizeibericht heißt - würde der Radfahrer "an Rücken, Armen und Beinen" verletzt, nicht aber am Kopf. Dennoch handelt die Hälfte der Meldung davon, dass Radfahrende gefälligst Helm tragen sollten ...

Dass der PKW-Fahrer den Unfall verschuldet hat geht im Text hingegen vollkommen unter.

Was soll das?

Hier die Meldung der Polizei:

Donnerstag, 9. Juni 2022

Wieder einmal: Warum schreibt die Polizei in ihren Polizeiberichten so etwas?

BAD DÜRKHEIM (ots)

Am 08.06.2022 gegen 04:00 Uhr wurde ein 33-Jähriger bei einem Verkehrsunfall im Triftweg in Bad Dürkheim verletzt. Ein 77-Jähriger befuhr mit seinem Ford CMAX den Triftweg aus Fahrtrichtung Kanalstraße kommend in Fahrtrichtung Gutleutstraße und wollte an der Einmündung der Dresdener Straße in den Triftweg nach rechts in die Dresdener Straße abbiegen. Ein 33-Jähriger befuhr mit seinem Fahrrad den neben dem Triftweg befindlichen Fahrradweg erlaubt in entgegengesetzter Richtung. Beim Abbiegevorgang übersah der 77-Jährige den Fahrradfahrer, obwohl dieser sein Licht eingeschaltet hatte. Es kam zum Zusammenstoß. Der 33-Jährige wurde schwer an seiner Schulter verletzt und durch das DRK ins Krankenhaus verbracht. Der Fahrradfahrer trug keinen Schutzhelm. Die Gesamtschadenshöhe beträgt 100 Euro.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Bad Dürkheim
Daniel Mischon, Leiter Kriminal- und Bezirksdienst

Weinstraße Süd 36
67098 Bad Dürkheim
Telefon: 06322 963 0
Telefax: 06322 963 120
E-Mail: pibadduerkheim@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

Was hat das Nicht-tragen eines Schutzhelms mit einer Schulterverletzung zu tun?

Viel wichtiger ist doch der Umstand, dass der Radfahrer ordnungsgemäß auf einem Radweg unterwegs war und der PKW-Fahrer ihn "übersehen" hat. 

Quelle: Apple Maps
Hier zur Verdeutlichung das Luftbild der beschriebenen Stelle: Die Einmündung in der Bildmitte ist die Dresdner Straße, der Autofahrer fuhr von rechts kommend auf dem Triftweg und der Radfahrer kam ihm entgegen. Leicht zu erkennen dass der Autofahrer den Radfahrer unbedingt hätte sehen müssen; ganz gleich oder der einen Helm trug (was er ja auch nicht muss) oder nicht. Schließlich erwähnt der Polizeibericht ja auch nicht, ob der Autofahrer Socken mit Ringelmuster trug; das hätte am Unfallgeschehen ebensowenig etwas geändert wie an der Verletzungen des Radfahrers.

Wann also können wir endlich damit rechnen dass die Polizeiberichte sich auf Fakten beschränken, die mit dem Unfall und dessen Folgen tatsächlich in Zusammenhang stehen?

An dieser Stelle noch meine besten Genesungswünsche für den Radfahrer und meine Bitte an die zuständigen Stellen zu überprüfen ob man jemanden wirklich noch ein Auto führen lassen darf, der in einer so eindeutigen Situation einen (noch dazu mit Licht fahrenden) Radfahrer "übersieht"!

Donnerstag, 21. April 2022

Was denkt man so, wenn man diese Überschrift liest?

 


POL-PPWP: Radler kollidiert mit Auto



So, das ist die Überschrift der Pressemitteilung, die das Polizeipräsidium Westpfalz am 20.4.2022 herausgegeben hat. Die will ich mal analysieren.

Eigentlich ist die Überschrift ja ganz prägnant. Und sie scheint die handelnde Person klar zu benennen: Der Radler ist es also, der mit einem Gegenstand, hier einem Auto kollidiert.

Mittwoch, 6. April 2022

Vorbildlicher Fahrradkontrolltag in Speyer

 


Fahrradkontrolltag der Polizei Speyer

Speyer (ots)

Am 04.04.2022 im Zeitraum von 10 bis 16 Uhr richtete die Polizei Speyer Fahrradkontrollstellen am Hauptbahnhof, in der Wormser Landstraße, in der Maximilianstraße, in der Kurt-Schumacher-Straße und in der Waldseer Straße ein. Die Zielrichtung lag hierbei hauptsächlich in der Sensibilisierung der Fahrradfahrenden hinsichtlich der Verkehrssicherheit sowie der Diebstahlsprävention. Insofern führte die Polizei ca. 120 Verkehrskontrollen durch und wies auf Beleuchtungsmängel, Gefahren der falschen Radwegbenutzung sowie geeignete Schließtechnik für Fahrräder hin.

Dienstag, 29. März 2022

Radfahrer wegen nicht ausreichendem Überholabstand tödlich verletzt

Gestern war es Thema hier im Blog, und heute musste ich diese traurige Pressemitteilung der Polizei lesen:

Polizeidirektion Kaiserslautern

POL-PDKL: Verkehrsunfall mit tödlich verletztem Fahrradfahrer

Freitag, 18. Februar 2022

Was Tempolimits so bringen ...


Heute zitiere ich eine willkürlich herausgegriffene Pressemitteilung. Sie beschäftigt sich mit den Ergebnissen einer Geschwindigkeitskontrolle der Polizei. 

Hier die Mitteilung:

Polizeidirektion Ludwigshafen

POL-PDLU: Geschwindigkeitskontrollen

Speyer (ots)

Drei Messstellen zur Überwachung der Geschwindigkeit wurden am Mittwoch von 09:45 Uhr bis 13:45 Uhr im Stadtgebiet eingerichtet. Bei einer Kontrolle zwischen 09:45 Uhr und 10:30 Uhr in der Landauer Straße hielten sich bei 36 gemessenen Fahrzeugen sieben Verkehrsteilnehmende nicht an Tempo 30. Der höchste gemessene Werte lag abzüglich der Toleranz bei 43 km/h. In der Armbruststraße wurden von circa 10:45 bis 11:00 Uhr bei 21 gemessenen Fahrzeuge keine Verstöße festgestellt. In der Fritz-Ober-Straße waren von 12:45 Uhr bis 13:45 Uhr von 47 gemessenen Fahrzeugen zehn Verkehrsteilnehmende zu schnell unterwegs. Bei erlaubten 30 lag der Spitzenwert abzüglich der Toleranz bei 53 km/h.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ludwigshafen
Polizeiinspektion Speyer
Susanne Lause
Telefon: 06232-137-262 (oder -0)
E-Mail: pispeyer@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.ludwigshafen


Mich erschüttern diese Ergebnisse. Rund 20% aller kontrollierten Autofahrenden halten sich nicht an die Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit. Wie geschrieben: Höchstgeschwindigkeit!

Die StVO meint dazu in §3 Abs.3:


Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

Günstigste Umstände bedeutet: Gute, trockene Fahrbahn, perfekte Sicht, also auch keine Sichtbehinderung durch parkende Autos. Keine Kinder auf den Gehwegen, keine Radfahrenden auf der Fahrbahn.

Und was macht ein großer Prozentsatz der Autofahrenden? Er ignoriert das alles und fährt zu schnell.

Damit gefährdet dieser Anteil der Autofahrenden alle anderen VerkehrsteilnehmerInnen um sich herum. Das muss man nicht verstehen.

Donnerstag, 17. Februar 2022

Montag, 31. Januar 2022

Wieder einmal: Wer keinen Helm trägt ist selbst schuld?

Diese Pressemitteilung der Polizei in Edenkoben will ich euch nicht vorenthalten:

Edenkoben (ots)

Zwei Platzwunden am Kopf erlitt ein 55-jähriger Fahrradfahrer aus der Verbandsgemeinde Edenkoben bei einem Verkehrsunfall am Samstag (29.01.) gegen 11:15 Uhr. Zuvor befuhr der Mann die K6 von Edenkoben kommend in Richtung Venningen. An einem Kreisverkehrsplatz nahm eine 49-jährige Autofahrerin aus Edenkoben dem Radfahrer die Vorfahrt, wodurch es zum Unfall kam. Durch den Zusammenstoß stürzte der 55-Jährige zu Boden und zog sich die genannten Kopfverletzungen zu. Diese mussten anschließend in einem nahegelegenen Krankenhaus medizinisch versorgt werden. Der Fahrradfahrer trug zum Zeitpunkt des Unfalls keinen Helm. Gegen die Autofahrerin wurde - wie bei derartigen Unfällen obligatorisch - ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Landau
Polizeiinspektion Edenkoben
Andreas Braun

Telefon: 06323 955-0
www.polizei.rlp.de/pd.landau

Keine Frage: Die Autofahrerin hat dem Radfahrer die Vorfahrt genommen, so dass es zum Zusammenstoß kam. So weit so klar.

Aber warum wird erwähnt, dass der Radfahrer keinen Helm trug? Wäre es mit Helm nicht zum Zusammenstoß gekommen? Und ist sicher, dass er mit Helm nicht verletzt worden wäre?

Wie nennt man das? Ach so - "victim bashing" ist der Fachausdruck, also das Verhöhnen der Opfer, indem man so tut, als sei das Opfer an seinen Verletzungen selbst schuld. 

Das ist vollkommen unangebracht.

Ebenso unangebracht ist der Halbsatz im letzten Absatz der Pressemitteilung: "wie bei derartigen Unfällen obligatorisch", suggeriert er doch, dass das Strafverfahren nur deshalb eingeleitet wurde, weil das Verfahren das so vorsieht. "In Wirklichkeit war das ja alles nicht so schlimm, und wenn es nach uns ginge hätte man das auch bleiben lassen können". So hört sich das an.

Die Autofahrerin hat einen gravierenden Regelverstoß begangen, bei dem ein Mensch verletzt wurde. Und dafür muss sie zur Verantwortung gezogen werden. Fertig.

Was würde ich mir wünschen, wenn alle Polizistinnen und Polizisten jedes Jahr drei Monate lang ihren Dienst statt im Auto mit dem Fahrrad leisten müssten. Dann gäbe es wahrscheinlich deutlich weniger solcher zweifelhaft formulierte Pressemitteilungen.