Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Donnerstag, 8. September 2022

Einmal mehr ...


Ich weiß nicht wie oft ich bereits diese Verhöhnung der Opfer in Polizeiberichten lesen musste: Diesen Meldung der Polizei empfinde ich als besonders unverschämt. Denn - wie es im Polizeibericht heißt - würde der Radfahrer "an Rücken, Armen und Beinen" verletzt, nicht aber am Kopf. Dennoch handelt die Hälfte der Meldung davon, dass Radfahrende gefälligst Helm tragen sollten ...

Dass der PKW-Fahrer den Unfall verschuldet hat geht im Text hingegen vollkommen unter.

Was soll das?

Hier die Meldung der Polizei:

POL-PDNW: (Bad Dürkheim) - Fahrradfahrer im Kreisel übersehen und angefahren

BAD DÜRKHEIM (ots)

Am 05.09.2022 gegen 07:00 Uhr wurde ein 42-Jähriger bei einem Verkehrsunfall in der Bruchstraße in Bad Dürkheim verletzt. Ein 57-Jähriger befuhr mit seinem PKW die B37 aus Fahrtrichtung A650 kommend und bog nach rechts in die Bruchstraße in Richtung Industriegebiet ab. Der 42-Jährige fuhr mit seinem Fahrrad von der Bruchstraße in den Kreisverkehr und wollte die dritte Ausfahrt in Richtung Industriegebiet nehmen. Der 57-Jährige welcher sich hinter dem Fahrradfahrer im Kreisverkehr befand, übersah und berührte diesen, wodurch dieser zu Boden stürzte. Er wurde leicht an Rücken, Armen und Beinen verletzt und durch das DRK versorgt. Der 42-Jährige hatte keinen Fahrradhelm getragen. Bei vielen Fahrradunfälle ist aber der Kopf betroffen. Untersuchungen zeigen, dass Helme 20 Prozent aller leichten und 80 Prozent aller schweren Kopfverletzungen verhindern könnten. Um sicher mit dem Fahrrad unterwegs zu sein, empfiehlt die Polizei daher ausdrücklich das Tragen eines Helms. Am PKW entstand kein Sachschaden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Bad Dürkheim
Daniel Mischon, Leiter Kriminal- und Bezirksdienst


1 Kommentar:

  1. Das Übliche - leider. Ich habe vor Jahren aufgehört, diese Meldungen im Blog zu zerpflücken. Vielleicht ist es mal wieder an der Zeit, damit anzufangen.

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