So einfach sind die Vorgaben. Und inzwischen sollten sie auch jedem Autofahrenden bekannt sein.
Ein Meter fünfzig: Das ist die Breite des Innenraums vieler PKWs. Nur so zur Verdeutlichung, weil viele das noch immer nicht korrekt einschätzen können.
Kann also zwischen dem rechten Außenspiegel und dem linken Ende des Fahrradlenkers des Radfahrenden dieser Abstand nicht eingehalten werden darf der Autofahrende nicht überholen. Nein, gar nicht. Im für den Autofahrenden "schlimmsten" Fall verliert er also 5 oder 10 Sekunden, bis wieder genügend Platz zum Überholen zur Verfügung steht.