Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Montag, 21. Februar 2022

Ein Meter fünfzig innerorts, zwei Meter außerorts


So einfach sind die Vorgaben. Und inzwischen sollten sie auch jedem Autofahrenden bekannt sein.

Ein Meter fünfzig: Das ist die Breite des Innenraums vieler PKWs. Nur so zur Verdeutlichung, weil viele das noch immer nicht korrekt einschätzen können.

Kann also zwischen dem rechten Außenspiegel und dem linken Ende des Fahrradlenkers des Radfahrenden dieser Abstand nicht eingehalten werden darf der Autofahrende nicht überholen. Nein, gar nicht. Im für den Autofahrenden "schlimmsten" Fall verliert er also 5 oder 10 Sekunden, bis wieder genügend Platz zum Überholen zur Verfügung steht.

Leider aber werden Radfahrende noch immer regelmäßig, aber regelwidrig geschnitten. Und leider passieren dann immer wieder Vorfälle wie dieser:

Rhodt unter Rietburg (ots)

Am 19.02.2022 befuhr der 64-jährige Fahrradfahrer die L512 von Edenkoben in Richtung Rhodt unter Rietburg. Hierbei wurde er von einem PKW-Fahrer überholt. Aufgrund zu geringen Seitenabstandes streifte der Fahrzeugführer beim Überholvorgang den Fahrradfahrer am linken Arm, sodass der rechte Außenspiegel des PKW einklappte. Durch den Zusammenstoß verspürte der Fahrradfahrer Schmerzen im Bereich der linken Schulter. Zu einem Sturz kam es glücklicherweise nicht. Der PKW-Fahrer entfernte sich im Anschluss unerlaubt von der Unfallörtlichkeit. Zum flüchtenden PKW ist folgendes bekannt: SUV, Farbe Metallgrün, TE-Kennzeichen (Tecklenburg). Es wurde ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht eingeleitet und die polizeilichen Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die Hinweise zur Tat geben können, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Edenkoben unter 06323/955-0 oder piedenkoben@polizei.rlp.de in Verbindung zu setzen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Edenkoben
Mike Bourdy

Telefon: 06323 955 0
www.polizei.rlp.de/pd.landau

Wie es richtig geht zeigt dieses Video der Verkehrswacht in Friesland. Ach, wenn doch nur alle Autofahrenden dies Regeln beachten würden ...

1 Kommentar:

  1. So ist das. Leider! Ich erlebe es oft genug auf landwirtschaftlichen Wegen. In dem Fall ist auch nur die Polizei da, weil was passiert ist. Eine Anzeige gegen einen Autofahrer bzw. gegen den Halter weil man ja nur das Kennzeichen hat, ist die Mühe nicht wert. Es gibt Fälle es wo trotz Zeugen es zu keiner Anzeige kam.

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