Radfahren in Zweibrücken

Radfahren in Zweibrücken
Miteinander geht es besser

Montag, 3. Februar 2020

Radfahrer und Zebrastreifen

Auch bei uns in Zweibrücken sieht man immer wieder Radfahrende, die wie selbstverständlich Gehweg und Zebrastreifen nutzen. Möglicherweise geschieht das aus Unkenntnis, vielleicht aber auch weil viele Radfahrende sich auf der Straße unsicher fühlen.

In ihrer Ausgabe vom 1.2.2020 berichtet DIE RHEINPFALZ jedoch:
Zebrastreifen: Fahrradfahrer müssen absteigen

Fahrradfahrer – darunter viele Schülerinnen und Schüler – sieht man häufig über einen Zebrastreifen fahren – nicht selten rigoros und ohne sich umzusehen. Oft erzwingen sie sich die Vorfahrt, weil sie glauben, im Recht zu sein. Kommt es jedoch zu einem Unfall mit einem Auto, kann das neben Schäden und Verletzungen auch rechtliche Folgen für den jeweiligen Radfahrer haben.Wer als Fahrradfahrer auf einem Zebrastreifen mit einen Kraftfahrzeug kollidiert, haftet beim Unfall zumindest mit. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 31 U 23/19) hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) am Rand des diesjährigen Verkehrsgerichtstags in Goslar hingewiesen.Knochenbrüche und beschädigtes Fahrrad: Im vorliegenden Fall hatte laut DAV ein Radfahrer fahrend einen Zebrastreifen überquert, als er mit einem Auto kollidierte. Der Mann musste wegen eines komplizierten Knochenbruchs stationär behandelt werden. Er bekam vorgerichtlich 50 Prozent des an seinem Fahrrad entstandenen Schadens ersetzt sowie 3000 Euro Schmerzensgeld und 150 Euro wegen Schäden an seiner Kleidung.
Der Mann verlangte jedoch vollen Schadenersatz und zog vor Gericht. Seine Klage scheiterte. Die Richter sahen bei ihm einen erheblichen Verstoß gegen seine Sorgfaltspflicht. Zebrastreifen seien nämlich ausschließlich für Fußgänger oder Nutzer von Roll- oder Krankenfahrstühlen da. Um denselben Schutz wie Fußgänger zu genießen, müssten Radfahrer absteigen und das Rad schieben.
Auch in anderen Fällen können Radler zur Rechenschaft gezogen werden: Nach Angaben der DAV-Verkehrsrechtsanwälte haften Fahrradfahrer auch bei einem Unfall mit Fußgängern auf einem Zebrastreifen. Sie sind auch dann mitverantwortlich, wenn Fußgänger einen Zebrastreifen überqueren, der über einen Fahrradweg führt, und es zu einem Zusammenstoß kommt.
Liebe Radfahrende, bitte beachtet immer, dass Gehwege grundsätzlich nur von Fußgängern benutzt werden dürfen. Radfahrende MÜSSEN auf der Straße oder freigegebenen Radwegen fahren. Im Falle eines Unfalls ist das ganz erheblich!

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