Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Montag, 3. Februar 2020

Autofahrerin "übersieht" Radfahrer

DIE RHEINPFALZ meldet heute in ihrer Zweibrücker Lokalausgabe:

Autofahrerin übersieht Radfahrer: Dieser stürzt und verletzt sich 
Am Freitag kam es an der Einmündung Oltschstraße/Homburger Straße zu einem Verkehrsunfall, bei dem ein Radfahrer stürzte. Dies teilte die Polizei mit. Eine 52-jährige Autofahrerin wollte mit ihrem Wagen von der untergeordneten Oltschstraße in die Homburger Straße abbiegen. Ein 60-jähriger Radfahrer befuhr den Radweg, der parallel zur Homburger Straße verläuft. Die Autofahrerin übersah den Radfahrer und stieß mit ihrem Auto gegen das Zweirad. Der Mann stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu.

Wie kann man (frau) dort einen Radfahrer "übersehen"? Auf der Oltschstraße sind eindeutige Markierungen angebracht, die man sogar auf dem Luftbild von Google Maps erkennen kann:
Quelle: Google Maps
Wenn der Radfahrer aus Richtung Homburg (im Bild links oben) gekommen ist, hätte er in jedem Fall Vorrang vor der Autofahrerin gehabt. Zumal die Autofahrerin an der Stelle auf jeden Fall nach links hätte schauen müssen! Doch auch wenn der Radfahrer auf dem Radweg aus Richtung Zweibrücken gekommen wäre hätte die Autofahrerin warten müssen.
Jetzt ist dort auch noch eine Bushaltestelle. Daher ist der Radstreifen zu den Häusern hin verschwenkt und Radfahrende sind daher von rechts kommend möglicherweise etwas später zu sehen.
Dennoch: Radfahrende dürfen ebenso wie Fußgänger in keinem Fall von Autofahrenden "übersehen" werden. Denn die beiden ersten Absätze der Straßenverkehrsordnung lauten
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Dennoch wirft dieser Unfall eine Frage auf: Wäre der Radfahrer auch dann übersehen worden, wenn er auf der Straße statt auf dem Radweg gefahren wäre?
Was uns gleich zur zweiten Frage führt: Sind Radwege parallel zur Fahrbahn nicht per se gefährlich?

Hier noch ein Link mit weiterführenden Informationen zum Thema

Ergänzung am 4.2.2019

Heute war ich vor Ort und habe mir die Situation aus der Sicht der Autofahrerin angesehen. Dazu dieses Foto aus ihrer Perspektive:

So sollte die Autofahrerin die Einmündung gesehen haben

Man beachte das Schild "Vorfahrt gewähren" mit dem Zusatzschild darunter, außerdem die Markierungen auf der Straße. Kann man unter diesen Bedingungen einen Radfahrer übersehen?
Die gleiche Situation, jetzt etwa 5 m vom Radweg entfernt:
Die Markierung ist sehr deutlich zu erkennen

1 Kommentar:

  1. Der Verweis auf die StVO ist hier nicht zielführend. Radwege (wie dieses miserable Exemplar) erhöhen das Unfallrisiko erheblich; das ist in mehreren Studien eindeutig nachgewiesen worden und führte 1997 auch zur Abschaffung der allgemeinen Radwegbenutzungspflicht. Leider hat die Stadt Zweibrücken die uralten, eine linksseitige Benutzungspflicht bewirkenden Verkehrszeichen dort noch über zwei Jahrzehnte lang hängen lassen.

    Zur aufgeworfenen Frage: Nein, der Radfahrer wäre mit ziemlicher Sicherheit nicht "übersehen" worden, wenn er nicht urplötzlich hinter einer kaum einsehbaren Häuserecke aufgetaucht, sondern auf der deutlich weiter entfernten Fahrbahn gefahren wäre. "Radwege" verringern die Sichtdreiecke teils enorm. Womit auch die zweite Frage beantwortet wäre. ;)

    Dass man diesen gefährlichen Schrottweg inzwischen nicht mehr benutzen muss, ist übrigens mir zu verdanken.

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