Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Montag, 17. Februar 2020

Änderungen der Straßenverkehrsordnung beschlossen

Eine ganzes Paket von Änderungen kommt auf die Teilnehmenden am Straßenverkehr zu. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf des Verkehrsministeriums zur Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einigen Änderungen zugestimmt.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei der Verbesserung der Sicherheit der Radfahrer im Straßenverkehr. So gilt künftig auf Schutzstreifen für Radfahrer (wie wir sie z.B. aus der Alten Ixheimer Straße kennen) ein absolutes Halteverbot. Bisher konnten Fahrzeuge bis zu 3 Minuten zum be- und entladen halten; das ist nicht mehr erlaubt.

Viele Verstöße werden jetzt mit deutlich höheren Bußgeldern geahndet. Parkverstöße werden so viel teurer als bisher und können mit Bußgeldern bis zu 100 € und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet werden. Achtung Radfahrer: Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen oder linksseitig angeordneten Radwegen (also in Gegenrichtung) wird statt mit bis zu 25 € künftig mit bis zu 100 € bestraft!

Eine Übersicht über die Änderungen findet sich im Fahrradportal des Bundesministeriums für Verkehr. Für Fußgänger und Fahrradfahrer bleibt nur zu hoffen, dass die Ordnungsämter und Polizeidienststellen diese neuen Regeln auch konsequent durchsetzen.

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