Gerade Radfahrer in Fußgängerzonen werden als Gefahr für Leib und Leben angesehen und entsprechend vehement abgelehnt. Objektiv gesehen sind Verkehrsunfälle zwischen Radfahrern und zu Fußgängern sehr selten und gehen meist auch sehr glimpflich aus.
Viel häufiger kommt es zu Kollisionen mit Kraftfahrzeugen mit erheblichen Schäden für die Fußgänger. Auch und gerade auf Gehwegen geht vom motorisierten Kraftverkehr eine sehr hohe Gefährdung der zu Fußgänger aus. Nur zu häufig weichen diese nämlich auf zugeparkten Gehwegen notgedrungen auf die Straße aus und werden dort Opfer des Straßenverkehrs.
Doch auch wenn die objektive Gefährdung der Fußgänger durch Radfahrer tatsächlich sehr gering ist sollten Gehwege und Fußgängerzone in Zweibrücken von Radfahrern frei bleiben; das Empfinden der Fußgänger ist nun einmal so.
Gehweg, nicht für Radfahrer freigegeben. Aber ganz rechts das Schild für eine Radroute |
Am anderen Ende: Gehweg, frei für Radfahrer. Klar zu erkennen das Zeichen für die Führung der Radroute |
Trotzdem führt eine offizielle Radroute auf diesen Straßen entlang. Um diesen Missständen abzuhelfen ist es sinnvoll, auf dieser Straße ganz offiziell einen Teil als Radweg abzutrennen. Dazu genügt eine weiße Linie, ein paar entsprechende Markierungen am Boden und der Austausch einiger weniger Verkehrsschilder.
Das Ergebnis: Wieder eine ganze Strecke weniger, auf der sich Fußgänger und Radfahrer nicht in die Quere kommen müssen. Das dient nicht zuletzt auch dem guten Miteinander.
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