Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Mittwoch, 20. Januar 2021

Die leidige Verkehrssicherungspflicht in Althornbach

Althornbach hofft
auf den Klimawandel
Jedes Jahr verkünden es die Zeitungen und die Amtsblätter aufs neue: Bei Schnee und Eis hat der Grundbesitzer gefälligst zu räumen. Je nach Satzung der Gemeinde zwischen 6 und 8 Uhr morgens muss der Gehweg geräumt sein. Auch am Ende einer Sackgasse, wo kein Mensch vorbeikommt. Gemeinden kennen da keine Gnade.

Ganz anders aber verhalten sich die gleichen Gemeinden, wenn ihre eigenen Flächen betroffen sind. Räumpflicht? Soll doch der Fußgänger oder Radfahrende selber sehen, dass er nicht stürzt.

Besonders ärgerlich ist das aber, wenn überörtliche Radwege betroffen sind. Denn oft genug gibt es keine sinnvolle Alternative zu diesen Wegen. So auch auf dem Weg zwischen Zweibrücken und Hornbach. Die parallel verlaufende Bundesstraße ist so stark befahren, dass sich die anliegenden Gemeinden regelmäßig über die Belastung vor allem durch den LKW-Verkehr beschweren.

Dann wird es wohl keine vereisten
Wege mehr geben
Für Radfahrende und zu Fuß Gehende jedenfalls ist die Straße keine Option, sie sind auf den Rad- und Wanderweg angewiesen. Das hindert die Gemeinde Althornbach aber nicht, jegliche Form von Winterdienst zu ignorieren; selbst heute ist der Weg trotz mehrerer Tage Tauwetter noch unpassierbar und sogar gefährlicher denn je. Denn aus den festgetretenen Schneeresten haben sich Eisplatten entwickelt, die das Radfahren unmöglich machen.

Was also in unserer hochverschuldeten Heimatstadt Zweibrücken möglich ist, das klappt in der vermögenden Gemeinde Althornbach nicht: Der eigenen Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Übrigens war vor Wochen an gleicher Stelle der Radweg durch nasses Laub so gefährlich glatt geworden, dass es sogar zu Stürzen kam. Wann also werden die Verantwortlichen in Althornbach dafür sorgen, dass auch die Gemeinde selbst ihren Verpflichtungen nachkommt? So viel verlangt ist das ja nicht.

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