Nein, ein Geisterradler ist kein Wesen in weißem Umhang auf dem Fahrrad. Der Begriff beschreibt Radfahrende, die entgegen der erlaubten Fahrtrichtung unterwegs sind.
Doch was passieren kann, zeigt diese kurze Meldung von heute (6.8.2020) aus den Kurznachrichten des Saarländischen Rundfunks:
Kaiserslautern: Bei einem Unfall ist am Dienstag ein Fahrradfahrer leicht verletzt worden. Er fuhr auf dem Bürgersteig entgegen der Fahrtrichtung. Ein 18-Jähriger Autofahrer kam aus einer Grundstücksausfahrt und fuhr ihn an.
Ein Glück dass der Radfahrer nur leicht verletzt wurde. Und ein weiteres Glück, dass der Autofahrende bei der Ausfahrt vom Grundstück langsam unterwegs sein musste.
Doch diese Situation ist (leider) allzu häufig anzutreffen. Auch bei uns in Zweibrücken. Radfahrende auf dem Gehweg, Radfahrende gegen die Einbahnstraße unterwegs, zusammen ist das eine überaus gefährliche Kombination. Denn damit rechnen Autofahrende nicht, damit können sie auch nicht rechnen. Zumal Grundstücksausfahrten häufig auch nur schlecht einzusehen sind.
Nicht nur Unfälle mit Autofahrenden drohen; Geisterradler gefährden auch andere Radfahrende durch ihr Verhalten. Daher verweise ich gerne nochmals auf die Geisterradelkampagne, die mit informativen und interessanten Motiven aufklärt und informiert.
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