Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Freitag, 7. August 2020

ADFC-Tipp: Verkehrsrecht für Radfahrende


ADFC

Immer wieder gibt es im Straßenverkehr Situationen, in denen man sich fragt: Ist das eigentlich erlaubt? Der ADFC klärt verbreitete Irrtümer auf:

Falsch: Wenn ein Radweg da ist, müssen Radfahrer ihn benutzen.
Richtig: Nur auf Radwegen mit den blauen Radwegschildern müssen Sie fahren.

Falsch: Auf dem Zebrastreifen haben Radfahrende Vorrang, genau wie Fußgänger.
Richtig: Wenn Radfahrende Vorrang haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad schieben. Sie dürfen über den Zebrastreifen aber auch fahren, müssen dann jedoch querende Fahrzeuge durchfahren lassen.

Falsch: Radfahrer müssen immer hintereinander fahren.
Richtig: Sie dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Ausnahmen sind Fahrradstraßen und das Fahren in einem geschlossenen Verband. In Fahrradstraßen dürfen Radfahrende immer zu zweit nebeneinander fahren. Bilden Radfahrende einen sogenannten geschlossenen Verband (ab 16 Radfahrern), müssen Autos hinter ihnen bleiben, wenn nicht genug Platz zum Überholen vorhanden ist.

Falsch: Beim Schild „Radfahrer absteigen“ muß man runter vom Rad.
Richtig: Dieses Zusatzschild ist kein Gebotszeichen, sondern nur eine Empfehlung. Es kann nicht zum Absteigen zwingen.

Weitere Infos finden Sie auf www.adfc.de.

(Quelle: ADFC)

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