Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Sonntag, 26. April 2020

Änderungen der STVO treten am 28.4.2020 in Kraft

Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung werden am 27.4.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am 28.4.2020 in Kraft.

Neben verschiedenen anderen Punkten ist die Verbesserung der Sicherheit im Radverkehr ein besonderer Schwerpunkt dieser Neuordnung. Für uns Radfahrende das das Bundesverkehrsministerium dieses kleine Schaubild veröffentlicht:

Quelle: BMVI

So darf nun auf Schutzstreifen für Radfahrende mit dem Auto nicht einmal mehr angehalten werden. Wer es dennoch tut riskiert ein Bußgeld von mindestens 55 bis zu 100 €. 

Ähnliches gilt für das zu enge überholen von Radfahrenden: Auch hier wird ein Verstoß entsprechend sanktioniert. Zur Erinnerung: Der Mindestabstand zwischen Auto und Fahrrad beträgt innerorts 1,50 Meter, außerorts sogar 2 Meter. Kann dieser Abstand während des Überholvorgangs nicht eingehalten werden so darf nicht überholt werden.

Und noch eines: Wer beim Abbiegen ein anderes Fahrzeug nicht durchfahren lässt (das passiert regelmäßig Radfahrenden trotz Vorfahrtsrecht auf einem straßenbegleitenden Radweg), wird mit 140 € Bußgeld und einem Monat Fahrverbot bestraft.

Doch auch für Radfahrer ändert sich etwas. "Vorschriftswidrige Gehwegbenutzung", also das Radfahren auf dem Gehweg wird mit 55 € bestraft, bei Behinderung oder Gefährdung (eines Fußgängers) oder bei Sachbeschädigung werden sogar bis zu 100 € Strafe fällig.

Eine nette Klarstellung hat die Änderung auch im Gepäck: So ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrenden grundsätzlich erlaubt solange "der Verkehr" (wer auch immer das ist) nicht behindert wird.

Mehr Informationen zu den Bußgeldern gibt es auf den Seiten des BMVI, Informationen zu allen wesentlichen Änderungen allgemein sind hier zu finden.

Für die Radfahrenden ist diese Änderung sicher nicht der ganz große Wurf. Dennoch bringt die Änderung der STVO in einigen Bereichen ein paar Verbesserungen mit, die der Sicherheit der Radfahrenden dienen - wenn Verstöße erkannt und geahndet werden.

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