Bisher galt das Prinzip. dass ein Fahrrad formal nur dann als Fahrrad bezeichnet werden durfte, wenn eine direkte Verbindung zwischen den Pedalen und dem Antriebsrad vorhanden war.
Doch genau diese Verbindung ist bei einem Pedelec nicht zwingend nötig; bei Lastenrädern kann das sogar ein Hemmnis sein. Doch nun hat die EU-Kommission eine klare Aussage getroffen.
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