Radfahren in Zweibrücken

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Montag, 28. März 2022

Kleine Regelkunde - auch für Autofahrende: Heute: Überholabstand


Gerade vorgestern habe ich es wieder am eigenen Leib erfahren: Am Samstag "überholte" mich ein Linienbus mit weniger als einem halben Meter Seitenabstand. Und nicht nur mich, sondern auch den vor mir fahrenden Radler. 

Wir waren auch nicht langsam unterwegs; wir strampelten beide mit mehr als 25 km/h kurz hinter dem Abzweig in Lautzkirchen Richtung Niederwürzbach. Wer die Stelle kennt: Die Straße macht dort eine leichte Rechtskurve, in Gegenrichtung stehen meist parkende Fahrzeuge halb auf dem Gehweg, und die Kurve lässt sich in Fahrtrichtung Niederwürzbach nicht komplett übersehen.

Trotzdem musste sich der Busfahrer an uns zwei Radfahrern vorbeiquetschen; wir hatten nur Glück dass gerade kein Auto entgegen kam, sonst hätte uns der Bus vollständig von der Straße gedrängt. 

Doch was ist alles schief gelaufen?

  1. Der Busfahrer konnte den Kurvenverlauf nicht überblicken und hätte schon deshalb nicht überholen dürfen
  2. Beim innerörtlichen Überholen eines Radfahrenden ist ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten - und zwar auf der gesamten Fahrzeuglänge
  3. Außerorts hingegen gilt ein Überholabstand von 2 Metern; das ist etwas mehr als die meisten PKW breit sind und fast die Breite eines LKW oder Busses.
Nun sollte man annehmen, dass Busfahrer Profis sind, die die Regeln, die Straßen und ihre Fahrzeuge kennen. Umso trauriger, dass dieser Busfahrer noch nicht einmal an einem ruhigen Samstagnachmittag bereit war sich an die Regeln zu halten.

Nur mal so als Anhaltspunkt: 1,5 Meter entspricht etwa der Breite des Innenraums eines PKW; bei einem Busfahrer ist es die Breite des Fahrzeugs ab seiner rechten Schulter bis zur Tür. Wenn nicht so viel Platz zum Radfahrenden frei bleibt darf er nicht überholen. Wohlgemerkt: Gemessen von der äußersten rechten Fahrzeugkante!

Im letzten Jahr konnte ich feststellen, dass sich immer mehr Autofahrende an die Abstandsregel halten; umso auffälliger ist das gefährliche Verhalten einiger weniger. Doch leider gibt es immer wieder Menschen, die diese Regel der StVO nicht kennen, nicht kennen wollen oder bewusst ignorieren. 

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