Gerade vorgestern habe ich es wieder am eigenen Leib erfahren: Am Samstag "überholte" mich ein Linienbus mit weniger als einem halben Meter Seitenabstand. Und nicht nur mich, sondern auch den vor mir fahrenden Radler.
Wir waren auch nicht langsam unterwegs; wir strampelten beide mit mehr als 25 km/h kurz hinter dem Abzweig in Lautzkirchen Richtung Niederwürzbach. Wer die Stelle kennt: Die Straße macht dort eine leichte Rechtskurve, in Gegenrichtung stehen meist parkende Fahrzeuge halb auf dem Gehweg, und die Kurve lässt sich in Fahrtrichtung Niederwürzbach nicht komplett übersehen.
Trotzdem musste sich der Busfahrer an uns zwei Radfahrern vorbeiquetschen; wir hatten nur Glück dass gerade kein Auto entgegen kam, sonst hätte uns der Bus vollständig von der Straße gedrängt.
Doch was ist alles schief gelaufen?
- Der Busfahrer konnte den Kurvenverlauf nicht überblicken und hätte schon deshalb nicht überholen dürfen
- Beim innerörtlichen Überholen eines Radfahrenden ist ein Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten - und zwar auf der gesamten Fahrzeuglänge
- Außerorts hingegen gilt ein Überholabstand von 2 Metern; das ist etwas mehr als die meisten PKW breit sind und fast die Breite eines LKW oder Busses.
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