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[´www.pd-f.de / Sebastian Hofer´] |
Wie heute in der Presse gemeldet wurde, trug die Radlerin entgegen der ursprünglichen Pressemeldung der Polizei doch einen Helm.
Oft wird bei solchen Polizeimeldungen angemerkt, dass es sich um "victim bashing" handele; also darum, dass den Opfern eines Fahrradunfalls eine Mitschuld an ihren Verletzungen gegeben wird, eben weil sie keinen Fahrradhelm trugen. Diesen Umstand kritisiere ich auch: Oft genug ist die Ursache eines Unfalls zwischen Autofahrenden und Radfahrenden, dass der Radfahrende "übersehen" worden ist.
Dann tragen die Radfahrenden sehr häufig keine Schuld am Unfall; Werden sie verletzt, ist das ausschließlich dem Fehlverhalten des Unfallgegners zuzuschreiben. Der Hinweis darauf, dass die Verletzungen mit Helm möglicherweise geringer hätten ausfallen können ist dabei fehl am Platz.
Üblicherweise werden Radfahrende dann schwer verletzt, wenn sie mit einem Kraftfahrzeug kollidieren. Dann sind die Unfallfolgen häufig schwer. Ob das Tragen eines Fahrrradhelms die Verletzungen hätte verhindern (sehr unwahrscheinlich) oder verringern können ist dabei offen. Das könnten allenfalls gutachterliche Untersuchungen feststellen.
Alleinunfälle tauchen deutlich seltener in den Unfallberichten auf, eben weil sie oft nicht gemeldet werden; weil die Folgen des Alleinunfalls nicht so schwerwiegend sind oder weil erst gar keine Benachrichtigung von Polizei oder Rettungsdienst erfolgt war.
Das Helmtragen wird daher immer wieder kontrovers diskutiert. Die Kritiker stehen auf dem Standpunkt, dass das Tragen eines Helmes unbedingt freiwillig bleiben sollte. Ihre Argumente sind:
- Eine Helmpflicht würde Menschen ängstigen (Radfahren ist ja sooo gefährlich) und deshalb dazu beitragen, dass Menschen erst gar nicht aufs Fahrrad steigen
- Das Tragen eines Helmes schützt allenfalls bei einer verhältnismäßig geringen Zahl von Unfällen, besonders bei Alleinunfällen. Bei Unfällen mit PKW und vor allem LKW nütze das Tragen eines Helmes kaum
- Die Einführung einer Helmpflicht wird oft als Vorstufe der Einführung einer Kennzeichnungspflicht (Nummernschilder) für Radfahrende angesehen
- Ein Helm schützt bei Alleinunfällen (also bei Stürzen) vor schweren Verletzungen am Kopf
- Das Tragen eines Helms kann die Unfallfolgen bei Zusammenstößen mit PKW abmildern
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