POL-PPWP: StVO-Novelle - neue Regeln fürs Radfahren
Kaiserslautern (ots)
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung 2020 soll die Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter werden. Ein wichtiger Bestandteil ist die Erhöhung der Sicherheit für die "schwächeren Verkehrsteilnehmer" (z.B. Rad-, Pedelec-, E-Scooter-Fahrer). Ziel ist die Steigerung der Attraktivität des Radfahrens. Nach wie vor verunglücken oder sterben zu viele Radfahrer auf deutschen Straßen. Besondere Risiken bergen dabei
- Der tote Winkel beim Abbiegen - Das Unterschreiten des Seitenabstandes beim Überholen - Das Behindern der Fahrradfahrer durch unberechtigtes Parken auf Radverkehrsflächen
Hier einige wesentliche Neuerungen in aller Kürze:
- Das Nebeneinanderfahren von Radfahrern ist generell erlaubt, sofern der Verkehr nicht behindert wird. - Kinder müssen auch auf Radwegen vor dem Überqueren der Fahrbahn absteigen. - Überholabstand 1,5 Meter innerorts und 2,0 außerhalb von Ortschaften - in Einzelfällen kann sogar ein größerer Abstand erforderlich werden (Stichwort "ausreichender Seitenabstand") - Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse - Um auf für Personenbeförderung gebauten Fahrrädern (Bsp. Rikschas) Personen mitzunehmen, muss man mindestens 16 Jahre alt sein.
Achtung:
Die Bußgelder für Verstöße wurden empfindlich angehoben! Gerade das Halten oder Parken auf Geh- und Radwegen oder auf Schutzstreifen für Radfahrer kann sehr teuer werden, insbesondere wenn eine Behinderung oder Gefährdung dazu kommt oder sogar ein Sachschaden verursacht wird. |elz
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Westpfalz
Telefon: 0631 369-1080 oder -0
E-Mail: ppwestpfalz.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/westpfalz
Meine Anmerkung dazu: Wer auch immer diese Pressemitteilung verfasst hat, hat wohl seinen eigenen Text nicht gelesen. Denn es geht im Text am nur wenig um neue Regeln fürs Radfahren (wie die Überschrift suggeriert) sondern darum, dass vor allem für Kraftfahrer*innen eine Präzisierung der Regeln erfolgt ist. Und nur in ganz geringem Maß geht es um "neue Regeln", die noch dazu nur zum Teil für die Radfahrenden gültig sind.
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