Radfahren in Zweibrücken

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Freitag, 18. Dezember 2020

Restlos unverständlich: Immer noch Schonfrist für Raser


Man erinnert sich: Der neue Bußgeldkatalog, der im April beschlossen und wegen eines (versehentlichen? vorsätzlichen?) Formfehlers im Bundesverkehrsministerium wieder außer Kraft gesetzt wurde ist noch immer nicht in Kraft.

Bundesländer und der selbsternannte "Radfahrminister" Andreas Scheuer feilschen weiter darum, wie weit die Sanktionen gegen rasende Autofahrende aufgeweicht werden sollen. Dabei spielt für seine teuren Fehlentscheidungen inzwischen berühmt gewordene Autolobbyminister - pardon - Verkehrsminister zusammen mit einigen ebenso ewig gestrigen Bundesländern eine unrühmliche Rolle: Statt den Formfehler einfach zu verbessern, versuchen interessierte Kreise die Sanktionen für Verkehrsverstöße von Autofahrenden wieder zurückzudrehen: Rasen darf nicht teurer werden!

Das Ganze geschieht wieder einmal auf dem Rücken der schwächeren Verkehrsteilnehmer, den zu Fuß Gehenden und den Radfahrenden. Gleichzeitig sterben weiter Menschen auf unseren Straßen, weil "es ja jedem einmal passieren kann, dass er aus Versehen etwas zu schnell fährt". Mir jedenfalls ist es noch nicht passiert, dass ich innerorts "aus Versehen" statt mit 50 km/h mit mehr als 70 km/h unterwegs war.

Man lesen sich nur mal die Zeitungsmeldungen alleine aus der Pfalz durch: Statt mit Tempo 80 durch eine Baustelle zu fahren sind es doch versehentlich 178 geworden - so ein Pech aber auch. Oder man fahre mal mit Tempo 50 durch Mörsbach: So mancher Autofahrende "klebt" dann schon auf der Stoßstange des Voranfahrenden.

Ich finde, dass Temposünder keine Nachsicht verdient haben. Wer vorsätzlich zu schnell fährt beweist doch nur, dass er nicht bereit ist sich an die Straßenverkehrsordnung zu halten. Und damit auch, dass er zum verantwortungsvollen Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet ist.

Und daher erwarte ich von der Politik, jetzt endlich den Formfehler zu beseitigen und den ordnungsgemäß! und demokratisch! legitimierten Bußgeldkatalog in Kraft zu setzen.

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