Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Sonntag, 8. November 2020

Fahrradhelm - ja oder nein

(c) Cratoni Helme
Aufprall in Höhe der
Visierverstellschraube

Für einige Radfahrende scheint es ja geradezu eine Glaubensfrage zu sein: Fahren mit oder ohne Helm. Eines ist klar: Der Fahrradhelm hat bei einem Zusammenprall mit einem Kraftfahrzeug kaum eine Schutzwirkung. Denn die ein oder zwei Zentimeter "Knautschzone" am Kopf machen wohl keinen Unterschied, wenn man von einem tonnenschweren Gefährt "erwischt" wird.

Wo es aber einen deutlichen Unterschied macht durfte ich gestern selbst erfahren.

Ich fuhr auf einem geteerten Bahntrassen-Radweg durch den Wald. Natürlich war der Weg dicht bedeckt von Blättern; die Ränder des Radwegs ließen sich nicht einmal mehr erahnen. Ich fuhr also möglichst in der vermuteten Mitte des Wegs.

Das geht natürlich nur so lange, bis Gegenverkehr kommt. Und das waren zwei Jungs mit ihren Mountainbikes, die auf dem Weg anhielten. Also versuchte ich die beiden zu passieren. Was nun kommt könnt ihr euch vorstellen: der Weg war zu Ende, und das Planum war nicht bis zur Oberfläche der Teerschicht aufgefüttert. Also rutschten mir die Räder weg und ich landete unsanft auf der seitlichen Kante der Teerfläche (die geschätzt etwa 5 cm hoch über dem Planum lag).

Hüfte und Schulter prallten also auf, und auch der Helm schlug in Höhe der Schläfe auf dem Rand der Fahrbahn auf. Und bewahrte so meinen Kopf vor dem ungeschützten Aufprall auf der Kante. Ich bin mir sicher: Wäre ich ohne Helm dort aufgeprallt, säße ich jetzt nicht hier und würde diesen Text schreiben.

So blieb es bei einer geprellten Hüfte (mann, ist die dick geworden),  Prellungen der Schulter (das wird mich wohl noch eine ganze Zeit beschäftigen), Zerrung des Halsmuskels, einer kleineren Kniewunde und einem Loch in der funkelnagelneuen Radhose (das ärgert mich richtig!). Ach ja: Der Spiegel ist ebenfalls kaputt, die Handschuhe haben ein paar Abriebspuren, Rad und Jacke sind ansonsten unbeschädigt geblieben.

Wem würde ich hier eine Mitschuld an dem Unfall geben? Ganz eindeutig dem Träger der Verkehrssicherungspflicht. Wahrscheinlich also der Kommune, auf deren Gemarkung der Radweg verläuft. Die hat gleich mehrere Fehler gemacht. So hätte sie den Fahrbahnrand so auffüttern müssen, dass Rand und Fahrbahn auf gleicher Höhe liegen. Auch bei Autostraßen füttert man die Bankette so auf, dass sie mit der Oberfläche der Asphaltschicht bündig abschließt!

Die Ränder des Weges waren unter
dem Laub nicht zu erkennen

Und sie hat den Weg nicht gereinigt, so dass die Fahrbahn selbst unter den Blättern nicht mehr zu erkennen war.

Nun mag man sagen, das sei im Herbst normal. Doch der Weg dort scheint nie gereinigt zu werden, ganz anders als z.B. der Bliestal-Freizeitweg zwischen Gersheim und Blieskastel, wo ich bereits mehrfach Kehrmaschinen gesehen habe, die das Laub wegkehrten. Das scheint mir im Herbst bei starkem Laubfall im Wochenabstand (also zwei bis vier Mal insgesamt) nicht übertrieben.

Und nun zu meinem Fazit: Ich würde jedem nur raten, grundsätzlich mit Helm zu fahren. Denn solche Situationen wie mir passiert können jederzeit und überall auftreten, niemand ist davor sicher. Im Ort, auf dem Land, überall.

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