Die Webseite StVO2go beschäftigt sich mit allen Themen, die mit der Straßenverkehrsordnung zu tun haben. Und damit eben auch mit Rad- und Gehwegen.
In diesem lesenswerten Beitrag wird anschaulich illustriert, welche Maße mindestens eingehalten werden müssen, wenn gemeinsame Geh- und Radwege angelegt werden. Nicht wundern: Fast überall entsprechen die tatsächlichen Wege keinesfalls den gültigen Normen; die Baulastträger sind nur zu gerne bereit, auch rechtlich ungültige Wege zu beschildern ...
In dem Fall hilft nur, die zuständigen Behörden aufzufordern, ihre Anordnungen aufzuheben. Leider ist das aber meist nicht erfolgreich, so dass vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden müsste. Und das tut sich dann doch niemand an.
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