Radfahren in Zweibrücken

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Freitag, 14. Januar 2022

Das sollten Autofahrende kennen - ein neues Verkehrsschild


Immer wieder ändert sich etwas in der Straßenverkehrsordnung. Und immer wieder kann man feststellen, dass Autofahrende die geänderten oder neuen Regeln nicht kennen.

Ganz besonders das Thema Überholabstand (der von gelassenen Autofahrenden sowieso ausreichend eingehalten wird) ist für eine

Minderheit der Autofahrenden ein Buch mit sieben Siegeln. Dabei ist es so einfach: Innerorts dürfen Fahrradfahrende nur dann überholt werden, wenn mindestens 1,50 Meter Platz zwischen rechtem Außenspiegel des Fahrzeugs und dem äußersten Lenkerende gegeben sind; Außerorts sind das sogar zwei Meter.

Um den Autofahrenden mal auf die Sprünge zu helfen: 1,5 Meter sind die Breite des Innenraums größerer PKW, zwei Meter ist nur ein paar cm mehr als die Gesamtbreite eines Mittelklasse-PKW. Doch irrgendwie scheinen diese Maße vielen Autofahrenden unbekannt zu sein; immer wieder werden Radfahrende auch außerorts mit Abständen weit unter einem Meter überholt oder gar geschnitten.

Sei es drum: Hier geht es um ein Verkehrszeichen, das den Autofahrenden ein Überholverbot anordnet. Hier ein lesenswertes Praxisbeispiel in Stuttgart, über das der SWR berichtet.

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