Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Donnerstag, 25. November 2021

Nur der Zufall verhindert schweren Verkehrsunfall, Polizei sucht Zeugen

www.pd-f.de / Luka Gorjup

Trier
(ots)

Auf der L141 wurde ein 51jähriger Radfahrer am vergangenen Dienstag, 23. November 2021 nach einem Überholvorgang durch einen Pkw-Fahrer konkret gefährdet, als dieser unvermittelt nach rechts zog und abbog.

Wie der Polizeiinspektion Trier am Abend des 23. November mitgeteilt worden war, befuhren mittags, gegen 14.30 Uhr zwei Radfahrer hintereinander die L141 vom Kreisverkehr Europaallee kommend in Richtung Schweich. Auf Höhe der Einmündung zur L48 im Bereich Hochkreuz überholte sie ein Pkw, der noch auf gleicher Höhe plötzlich nach rechts zog und seine Fahrt in Richtung Föhren fortsetzen wollte. Bei diesem Manöver kamen sich Rad und Pkw so nahe, dass nur noch wenige Zentimeter Abstand zwischen den Fahrzeugen herrschte und der Radfahrer eine mögliche Kollision nicht mehr hätte verhindern können.

Das Geschehen war durch eine integrierte Kamera des hinterherfahrenden Radfahrers aufgezeichnet worden, sodass entsprechende Sequenzen als Beweismittel sichergestellt werden konnten und den Ermittlern als wertvolle Grundlage für das eingeleitete Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung dienen.

Die Polizei bittet weitere Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, bzw. Angaben zum Fahrer des Pkw machen können, sich mit den Wachen der Inspektion in Trier unter 0651-9779/5200 bzw. in Schweich unter 06502-9157/0 in Verbindung zu setzen.

Weiter appelliert die Polizei nicht zuletzt im Hinblick auf die jüngste Novellierung der Straßenverkehrsordnung an alle Verkehrsteilnehmer, stets eine von defensiver, gegenseitiger Rücksichtnahme und Verständnis geprägte Verkehrsbeteiligung an den Tag zu legen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Trier
Christian Schmidt

Telefon: 0651-9779-5249
www.polizei.rlp.de/pd.trier

Interessant finde ich an dieser Pressemitteilung, dass die Aufnahmen der Actioncam des zweiten Radfahrenden als Beweismittel sichergestellt wurden. Bleibt nur zu hoffen, dass diese Beweismittel auch in einem möglichen Gerichtsverfahren zugelassen werden. Denn wer mit dem Rad unterwegs ist erlebt häufiger Situationen, in denen man als Radfahrende durch die Acht- und Gedankenlosigkeit, manchmal aber auch durch Vorsatz gefährdet wird.
Das kann aber nur dadurch verhindert werden, dass die Autofahrenden für solches Fehlverhalten sanktioniert werden. Oft genug aber berichten Radfahrende davon, dass sie beim Anzeigen derartiger Sachverhalte bereits im Vorfeld abgewiesen werden - es sei ja nichts passiert ...
Doch autofahren ist gefährlich: Vor allem für diejenigen, die keine Knautschzone um sich herum haben und auch nicht der Vorteil der großen Masse, nämlich die zu Fuß Gehenden wie auch die Radfahrenden. Genau deshalb müssen Autofahrende ihre Regelkenntnis und ihre "Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs" mit einer Führerscheinprüfung unter Beweis stellen.

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