Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Freitag, 27. November 2020

Verkehrssicherungspflicht - nur für Autostraßen?

Welche RadfahrerIn kennt das nicht? Es ist Herbst, kalt, feucht, der Radweg führt parallel zur Straße. Die ist gut befahrbar, weil ohne Laub. Doch der Radweg sieht so aus:

Radweg bei Stambach
.

Dabei gilt für Radwege die gleiche Verkehrssicherungspflicht wie für Gehwege oder Autostraßen.

So ist mir aufgefallen, dass der Glan-Blies-Radweg zwischen Blieskastel und Gersheim in den letzten Wochen gleich mehrere Male mit einer Kehrmaschine gereinigt wurde. Dort sieht es so wie auf dem Bild eben nicht aus! Oder noch schlimmer, man sieht vom Belag des Radwegs gar nichts mehr.

Leider scheint die Reinigung eines Radwegs aber eine Ausnahme zu sein. Zumindest in unserer Region scheinen Radwege fast nie gereinigt zu werden. Das machen dann irgendwann der Wind und der Regen. Vielleicht.

Bis dahin aber ist es für Radfahrende ein Glücksspiel, unfallfrei solche Wege zu befahren. Und das Beispiel auf dem Fotos ist noch harmlos verglichen mit anderen Wegen, wo man vor lauter Laub überhaupt nicht mehr erkennen kann, wo die Fahrbahn anfängt und wo sie endet.

Wenn dann noch dazu kommt, dass die Bankette nicht ordentlich aufgefüttert ist, hat man eine Stelle, an der man fast zwangsläufig stürzt, sobald man auf den Rand der Fahrbahn gerät. Also z.B. bei Gegenverkehr, wenn man versucht auszuweichen.

Dabei wollen wir Radfahrenden doch gar nicht viel: Es würde ja schon reichen, wenn in den Zeiten des verstärkten Laubfalls alle Woche mal eine Kontrolle und gegebenenfalls eine Reinigung stattfände. Also vielleicht drei oder vier Male im Herbst. Und gut wäre es!

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