Radfahren ist schön. Direkter Naturgenuss, tolle Streckenführungen und manchmal sogar gute Infrastruktur, das finden wir Radfahrende an vielen Stellen.
Doch leider finden wir auch Mängel, Schikanen und Verfall auf unseren Wegen. Heute will ich ein paar Beispiele aus der Region aufzählen:
Der Mühlenradweg zwischen Wallhalben und Thaleischweiler-Fröschen
Vor ein paar Wochen noch ging es durch die Presse: Die Oberfläche des Mühlenradwegs - gerade frisch gebaut - war eine solche Rüttelstrecke, dass die ausführende Bauunternehmung durch die zuständigen Stellen aufgefordert worden war, ihre Arbeit nachzubessern. Ich habe meine Erfahrungen an dieser Stelle auch geschildert.
Nun ja, man hat etwas gemacht! War die Strecke vorher in weiten Teilen unbequem durch die kleinen Querfurchen der Gleisketten schwerer Bagger, so hat man jetzt felsige Erde darüber aufgebracht. Nur leider sind die Felsen darin nicht so klein gebrochen, dass sich eine glatte Oberfläche ergeben könnte. Im Gegenteil sind die Unebenheiten nun genauso zahlreich, dafür aber deutlich ungleichmäßiger.
Man hat die Strecke also nicht verbessert, sondern sogar deutlich verschlechtert. Und dafür eine Menge Geld ausgegeben.
Der Radweg zwischen Zweibrücken und Hornbach auf der Bahntrasse
Seit ein paar Wochen ist der Weg nun zwischen Rimschweiler und Althornbach gesperrt. Als Grund wird das Vorkommen des Eichenprozessionsspinners angegeben. Das könnte ich ja nachvollziehen. Wenn es denn eine vernünftige und ausgeschilderte Umleitung gäbe.
Die gibt es aber nicht.
Und so benutzen jeden Tag hunderte Radfahrende und zu Fuß Gehende diesen Weg, ohne sich um das Verbot zu kümmern. Es sind vielleicht auch gar nicht so viele Eichenprozessionsspinner unterwegs? Jedenfalls sind mir noch keine Fälle zu Ohren gekommen, in denen auf diesem Streckenabschnitt jemand durch diese Raupen zu Schaden gekommen wäre.
Es ist aber ein Fakt, dass der Radweg außerhalb der Zweibrücker Gemarkung derzeit nicht gepflegt wird. Gras, Büsche und Brombeerranken wachsen in die Fahrbahn und haben diese schon deutlich verengt. Und wenn der Weg in ein paar Wochen wieder freigegeben werden soll ist die sowieso nicht allzu breite Fahrbahn wieder ein paar Zentimeter schmäler.
Da müssen die Verantwortlichen aber ganz schön ausputzen, um die unterlassene Pflege nachzuholen! Und überhaupt: Wie will man überhaupt feststellen, dass der Radweg wieder benutzt werden kann wenn niemand danach sieht?
Bei einem Radweg dieser Bedeutung erwarte ich zumindest, dass der Bewuchs auch dann zurückgeschnitten wird, wenn der Weg offiziell gesperrt ist. Viel besser würde wäre meines Erachtens, wenn der Weg nicht gesperrt wäre, sondern die Benutzung auf eigene Gefahr mit dem Hinweis auf den Eichenprozessionsspinner freigegeben wäre. Denn benutzt wird der Weg auch so.
Der neue Ixheimer Kreisel
Wir Radfahrende sind es ja gewohnt schikaniert zu werden. Sperrgitter mitten über Radwege oder Mülltonnen und Baustellenschilder mitten im Weg, machmal auch ein ausgewachsenes Dixiklo.
Doch dieser Kreise ist wirklich eine Frechheit. Und nicht nur eine Frechheit, sondern auch eine große Gefahr für die Radfahrenden. Denn an jedem Arm dieses Kreisels wird die (benutzungspflichtige!) Radspur vom Kreisel weggeschwenkt, damit die Autofahrenden in jedem Fall Vorfahrt vor dem Radverkehr bekommen. Dazu dann Bordsteine auf dem Radweg!
Man stelle sich vor, an jeder Ausfahrt aus dem Kreisverkehr müssen Radfahrende künftig darauf aufpassen, wer hinter ihrem Rücken aus dem Kreisel ausfährt. Wie soll das denn funktionieren? Schließlich ist das eine gravierende Ausnahme vom Prinzip, dass der im Kreisverkehr fahrende Vorrang hat. Und von dem Prinzip, dass ein straßenbegleitender Radweg genau die gleichen Vorfahrtsregeln hat wie die Straße, die er begleitet.
Auch für die Autofahrenden wäre das Beachten der Regeln viel einfacher: Sieht er doch immer vor sich alle Radfahrenden, die den Kreisel und seine Arme passieren wollen. Kein Blick zurück, keine unklare Vorfahrtsregelung.
Aber so ist dieses Bauwerk ein riesiger Schritt zurück im Bemühen um mehr Sicherheit im Straßenverkehr. Wer auch immer das geplant und genehmigt hat, hat der Sicherheit im Straßenverkehr einen Bärendienst erwiesen.
Die Radroutenführung über die Kreisstraße zwischen Zweibrücken und Contwig
Auch hier handelt es sich um eine überörtliche Radroute, die auf der Kreisstraße 72 geführt wird. Diese Kreisstraße ist auf Zweibrücker Gemarkung so schlecht, dass für den Autoverkehr Tempo 30 vorgeschrieben ist. Die Löcher in der Straßendecke sind teilweise über 10 cm tief und mache haben mehr als 20 cm Durchmesser. Ich will mir gar nicht vorstellen was passiert, wenn ein Radfahrender in der Dämmerung ein solches Loch übersieht!
Eine alternative Streckenführung würde die alte Bundesstraße an der "Dorndorfkreuzung" queren und später am Ortseingang Contwig ein zweites Mal, wäre also mit zusätzlichen Gefahrenstellen durch die Verkehrsführung behaftet.
Warum also schließt man nicht die Straße für den Autoverkehr und baut sie mit 3 Metern Breite als Radweg neu auf? Das ist mit Sicherheit auf Dauer viel billiger als die jährliche Flickschusterei! Der Anwohner auf Zweibrücker Seite könnte ja auf seiner Seite die weniger als 100 m Fahrbahn als Sackgasse benutzen, der Gewerbebetrieb auf Contwiger Seite kann wie bisher von Contwig aus über den recht guten Teil der Kreisstraße angefahren werden.
Dazwischen aber liegen 1,9 km Straße, die zum Teil in katastrophalem Zustand ist und die für den Autoverkehr nicht benötigt wird!
Benutzungspflichtiger Zweirichtungsradweg am Ortsausgang Niederauerbach
Die Initiative pro Fahrrad in Zweibrücken hat dieses Stück "Radweg" bereits mehrfach kritisiert. Hier müsssen sich Radfahrer und Fußgänger ein stellenweise weniger als 2 Meter schmales Stück Gehweg teilen. Verengt wird der Gehweg zusätzlich noch durch Verteilerkästen, die Masten von Laternen und das Grün der Vorgärten, die gelegentlich über die Grundstücksgrenze wuchern.
Nach den Vorgaben der ERA, einer Vorgabe der Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen, muss ein Zweirichtungsradweg bei einseitiger Führung (das ist in Niederauerbach der Fall) mindestens 3,00 Meter breit sein.
Erschwerend kommt hinzu, dass der Weg ja auch ein Gehweg ist. Eine Trennung von Gehweg und Radweg ist wegen der geringen Breite dort nicht möglich. An diesen Stellen muss nach StVO eine Mindestbreite von 2,50 m gegeben sein, bei einer geringeren Breite ist die gemeinsame Führung gar nicht vorgesehen.
Da ich nicht davon ausgehe dass die Anlieger in diesem Straßenabschnitt einen Teil der Fläche Ihrer Grundstücke aufgeben wollen, ist die Benutzungspflicht für Radfahrende in diesem Bereich aufzuheben und Radfahrende müssen dort (ganz normal) die Straße benutzen. Allerdings muss dann auch am Ortseingang eine Querungsmöglichkeit für die aus Oberauerbach kommenden Radfahrenden geschaffen werden.
Diesen drei Beispielen können viele weitere zur Seite gestellt werden. Und dabei handelt es sich nicht um "Luxusprobleme", sondern um gravierende Mängel, die die Sicherheit von Radfahrenden beeinträchtigen. Dabei kann man meinen Ausführungen entnehmen, dass es bei diesen Beispielen nicht einmal um riesige Investitionen geht, für die (angeblich) kein Geld da wäre. Nein, es zeigt sich nur, dass Planungen und Regelungen eigentlich nur ganz selten einmal auch aus der Perspektive der Radfahrenden betrachtet werden.
Wäre es nicht schön, wenn die EntscheiderInnen ihre Entscheidungen selbst nicht nur mit dem Auto, sondern auch mal mit der Fahrrad "erfahren" müssten?
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