Radfahren in Zweibrücken

Radfahren in Zweibrücken
Miteinander geht es besser

Dienstag, 28. Juli 2020

Klimaschutz durch Radverkehr - 95-%-Förderung!

Mehr Radwege für sicheres und klimafreundliches Vorankommen. Stellplätze mit Ladestationen für Pedelecs und Lastenräder. Lösungen für lokale Radverkehrsdienstleistungen. Mehr Raum für klimafreundliche Zweirad-Mobilität.


Im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ können modellhafte, investive Projekte zur Verbesserung der Radverkehrssituation in konkret definierten Gebieten wie beispielsweise Wohnquartieren, Dorf- oder Stadtteilzentren gefördert werden. Ziel ist es, neben der Einsparung von Treibhausgasemissionen, den Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung zu erhöhen und einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vor Ort zu leisten. Durch ihren Vorbildcharakter regen die Förderprojekte bundesweit zur Nachahmung an. Besonders förderwürdig sind Projekte, die in Kooperation mit verschiedenen Akteuren realisiert werden.

Die Modellhaftigkeit der Projekte soll sich auszeichnen durch
einen klaren und nachvollziehbaren Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen,
erstmalige Anwendung und pilothafte Umsetzung integriert geplanter Maßnahmen,
eine hohe Fördermittel- und Kosteneffizienz.

Aufbau des Förderaufrufs: Zweistufiges Antragsverfahren

1. Projektskizze einreichen

Projektskizzen können in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober eingereicht werden. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.

2. Förderantrag stellen

Förmliche Förderanträge sind in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Skizze durch die Koordinatorin beziehungsweise den Koordinator einzureichen.

Änderungen des Förderaufruf ab 1. August 2020


Der Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr wird zum 1. August 2020 geändert. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen sind:
Der Eigenanteil für den Zeitraum vom 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 wird um 10 % abgesenkt. Der Eigenteil für reguläre Antragstellende reduziert sich demnach von 15 % auf 5 %, finanzschwache Kommunem sind in dem Zeitraum von der Pflicht zur Erbringung eines Eigenanteils befreit.
Die Förderquoten für den Zeitraum 1. August 2020 bis zum 31. Dezember 2021 werden erhöht. Für Vorhaben gemäß des Förderaufrufs für Klimaschutz durch Radverkehr gilt dann eine Förderquote von bis zu 80 %. Finanzschwache Kommunen können Vollfinanzierung beantragen (Erhöhung der Förderquote von bisher 90 % auf 100 %).
Änderung der Definition von finanzschwachen Kommunen. Für das Vorliegen der Voraussetzungen von Finanzschwäche ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.


Kontakt

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Innovation für Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Telefon: +49 30 20199 – 34 22
E-Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de
www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen