Radfahren in Zweibrücken

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Freitag, 19. Juni 2020

Zweibrücker Fußgängerzone: 13 Radfahrende kostenpflichtig verwarnt

Die Polizeibehörde in Zweibrücken beugt vor: Um der großen Gefahr, die vom Radfahren in unserer immer total überfüllten Fußgängerzone ausgeht vorzubeugen, wurden vorgestern (am 17.6.2020) 13 Radfahrende kostenpflichtig verwarnt.


Es ist erstaunlich dass etwas, das in vielen anderen Städten problemlos funktioniert, bei uns in Zweibrücken wohl immer wieder zu Beschwerden von Fußgängern führt. In vielen anderen Fußgängerzonen ist das Radfahren erlaubt. 

Schade nur dass die Polizeibehörden nicht den gleichen Eifer an den Tag legen, wenn es um Falschparker geht, die zu bestimmten Uhrzeiten gehäuft auf dem Schutzstreifen für Radfahrer in der Alten Ixheimer Straße stehen, oder um die Falschparker, die Fußgänger und Autofahrende gefährden, indem sie an allen möglichen Einmündungen im Kreuzungsbereich stehen und Fußgänger zwingen, den Gehweg zu verlassen.

Auch am Ortsausgang Richtung Oberauerbach wird gerne mal der (benutzungspflichtige) Geh- und Radweg zum Parken benutzt und die regulären Nutzer zum Ausweichen auf die Straße gezwungen. 

Alternativ könnten die Polizeibehörden auch mal veranlassen, das vollkommen überflüssige Verbot für Radfahrer durch den Busbahnhof zu entfernen. Für Radfahrende ist das die einzige Möglichkeit, ohne Gefährdung durch den Autoverkehr vom Rathaus Richtung Wacken zu gelangen. Doch ausgerechnet die Schlüsselstelle für diesen Weg ist den Radfahrenden verboten.

Da die Fußgängerzone auch nicht befahren werden darf bleiben nur die Umwege über die Saarlandstraße, über die Kaiserstraße oder Zickzackkurs über die Schillerstraße - Kaiserstraße - Poststraße - Karlstraße - Fruchtmarktstraße, wo für Radfahrende ebenfalls eine erhöhte Unfallgefahr durch den Parkplatz-Suchverkehr besteht.

4 Kommentare:

  1. Was den Fahrradverkehr in Fußgängerbereichen angeht (der in der Tat in einigen Städten freigegeben ist, in den meisten aber wohl nicht), kann man unterschiedlicher Meinung sein. Ein Argument für die Freigabe ist, dass Radler auf dem Weg durch Fußgängerbereiche größere Umwege vermeiden. In Zweibrücken trifft dies nicht zu: parallel zu Hauptstraße verlaufen Gutenbergstraße und Karlstraße/Wallstraße/Von Rosen-Straße. Ob der ZOB dann als Hindernis erscheint oder für Radler freigegeben werden kann, ist eine andere Diskussion.
    Man kann die Hauptstraße für den Radverkehr freigeben, im Vertrauen auf gegenseitige Rücksicht. Gerade in Corona-Zeiten bliebe dann aber wenig Raum zum Ausweichen, zumal auch die Außengstronomie mehr Platz beansprucht. Und wenn hier im Blog heftig beklagt wird, dass ganz regelmäßig Menschen auf den Gehwegen radeln und Fußgänger gefährden: wo ist der Unterschied zur Fußgängerzone?

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  2. Hallo npn,
    ich propagiere keineswegs die Freigabe der Fußgängerzone für den Radverkehr. Ich will aber, dass Radfahrende nicht zu merkwürdigen Umwegen gezwungen werden. Daher hätte ich gerne, dass das Verbot für Radfahrende im Busbahnhof aufgehoben wird.
    "Gerade in Corona-Zeiten" braucht es Platz. Ja. In der Fußgängerzone ist es nie eng. Selbst dort wo es Außengastronomie gibt. Aber fahren Sie mit dem Fahrrad mal die merkwürdigen Umwege, wenn man vom Rathaus auf den Wacken will. Durch die Fußgängerzine darf und will ich nicht. Durch die Karlstraße/Wallstraße kann ich erst, wenn ich die Schillerstraße bis zur Bismarckstraße gefahren, links abgebogen, dann wieder links in die Poststraße, rechts in die Karlstraße, wieder rechts in die Ritterstraße, gleich wieder links in die von-Rosen-Straße, rechts in die Fruchtmarktstraße, links in die Bergstraße, links in die Alte Ixheimer Straße, wieder rechts in die Maxtraße gefahren bin.
    Merken Sie was?
    Ich habe die Strecken gerade mal ausgemessen: Durch den Busbahnhof sind es bis zum ekemaligen Finanzamt 760 Meter. Über die "legale" Strecke sind es 1370 Meter, also fast doppelt so weit. Außerdem muss man drei mal auf vielbefahrende Durchgangsstraßen fahren, was auch nicht ungefährlich ist.
    Und dann fahren Sie mal vor einem drängelnden Autofahrer her; diese Straßen sind praktisch überall so eng dass ein Autofahrender nicht mit dem vorgeschriebenen Abstand überholen kann.
    Aus diesen guten Gründen (und weil die Freigabe des Busbahnhofs zu keinerlei Gefährdung führt) müssen wir die Wegeführung für Radfahrende überdenken und sicherer machen. Nichts weiter.

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  3. ... ja, ich merke was. Statt den direkten Weg über Goetheplatz und Gutenbergstraße zu nehmen - der null Meter Umweg gegenüber der Hauptstraße bedeutet und vielbefahrene Durchgangsstraßen ausschließt - präsentieren Sie eine Verbindung, die kein Ortskundiger je wählen würde. Dass man im Bereich des Busbahnhofs absteigen muss, will man die derzeit geltenden Regeln einhalten, ist schon klar. Kostet aber weniger Zeit als Ihre Slalomroute und bedeutet weniger Risiko.
    Fazit: wer praktikable Lösungen sucht, findet auch welche.

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  4. Sehr geehrte(r) npm,

    leider funktioniert die von Ihnen vorgeschlagene Lösung nicht: Ich schrieb "vom Rathaus". Dort kann ich starten, darf aber nicht (und will auch nicht) in die Fußgängerzone fahren. Die von mir ausgemessene Streckenführung entstammt Ihrem Vorschlag aus dem ersten Kommentar!

    Würden Sie einem Autofahrer zumuten, auf seinem Weg aus dem Auto auszusteigen und ein Stück weit zu schieben, um danach die Fahrt wieder fortsetzen zu können? Gewiss nicht. Auch den Fußgängern muten Sie keine Umwege zu.
    Nur die Radfahrenden, die sollen sich dauernd mit der Unterbrechung ihrer Fahrt abfinden.

    Nochmal zu meinem Beispiel: Wenn ich als Radfahrender unter Beachtung aller Regeln die von mir genannte Strecke zurücklegen möchte, muss ich entweder die von mir aufgeführte Strecke nehmen oder über Goetheplatz, Gutenbergstraße, Rosengartenstraße, Saarlandstraße, Molitorstraße und Johann-Schwebel-Straße fahren.
    Absteigen und schieben gilt hier nicht, alleine schon wegen des Abstandsgebotes zu Corona-Zeiten. Denn ich müsste ausgerechnet dort auf Gehwegen schieben wo die relativ schmal und relativ dicht begangen sind.

    Praktikable Lösungen könnten ganz einfach sein, da stimme ich Ihnen zu. Absteigen und Schieben gehört meines Erachtens nicht dazu.

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