Radfahren in Zweibrücken

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Miteinander geht es besser

Montag, 23. März 2020

Klarstellung im Kreis Südwestpfalz - Radeln und Wandern weiter erlaubt!

Am letzten Wochenende meldete die regionale Presse, der Landkreis Südwestpfalz habe ein generelles Ausgehverbot ausgesprochen. Dieses Verbot gilt für alle Plätze und Wege, ausdrücklich auch für Feld- und Waldwege. Heute wurde die Verordnung gegenüber der Presse konkretisiert.


Vom Ausgehverbot ausgenommen sind nur Arztbesuche, Wege zum Einkaufen und das Gassigehen mit Hunden sowie die Wege von und zu der Arbeit. So musste man also davon ausgehen, dass auch Spaziergänge allein oder zu zweit (mit dem Lebenspartner oder Familienangehörigen) ebenfalls unter dieses Verbot fallen, zumal auch ausdrücklich Waldwege genannt wurden.

Heute wurde diese Bestimmung in der Presse relativiert. So sind auch Spaziergänge allein, zu zweit oder Dritt mit den engsten Familienangehörigen weiter erlaubt, auch und gerade im Wald. Auch Radfahren ist und bleibt weiterhin erlaubt. Nicht zuletzt dienen diese Spaziergänge und Radtouren der Erhaltung der Gesundheit, sowohl physisch als auch psychisch.

Mir scheint, dass die Kreisverwaltung mit dieser Verordnung ein generelles sprachliches Defizit gezeigt hat. Denn die heutigen Ausführungen zeigen, dass sie kein Ausgehverbot aussprechen wollte, sondern ein Versammlungsverbot (oder besser noch: ein Gruppierungsverbot) von mehr als 3 Personen beabsichtigte. Und das überall in der Öffentlichkeit, eben auch auf Feld- und Waldwegen.

Liebe Landrätin, liebe Verwaltung: Dann schreibt das auch so! Das geht so einfach: "Alle gemeinsamen Aktivitäten von mehr als 3 Personen sind außerhalb der eigenen Wohnung verboten. Auch in der eigenen Wohnung sind Treffen mit Dritten verboten, wenn sie mehr als 3 Personen umfassen. Dies gilt auch für alle Arten von Familienfeiern. Bei Begegnungen ist ein Abstand von mindestens 2 Metern einzuhalten."

Es wäre natürlich deutlich einfacher, wenn sich die lokalen Verwaltungsbehörden an die Vorgaben des jeweils zuständigen Bundeslandes hielten. Zumal das Land Rheinland-Pfalz einen Vorbehalt eingeführt hat, wonach abweichende Regelungen vorab mit den Landesbehörden abzustimmen sind.

Gerade in einer so ländlich geprägten und relativ dünn besiedelten Region wie dem Kreis Südwestpfalz und dem sehr überschaubaren Grenzverkehr zwischen Frankreich und Deutschland sollten Regelungen dieser Art etwas deutlicher zu begründen sein.


1 Kommentar:

  1. Tja, so fahrlässig wird mit den Grundrechten der Bürger umgegangen. Da klöppelt die Landrätin mit ihrem "Krisenstab" eine klar rechtswidrige, auch noch gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßende Allgemeinverfügung zusammen - und sperrt die Leute daheim in ihre Häuser ein. Es war der Kreisverwaltung übrigens auch bekannt, dass das Ministerium am selben Tag eine Verordnung erlassen hat, nach der solche Alleingänge der Kreise und kreisfreien Städte nicht zulässig sind. Weshalb diese abenteuerliche Allgemeinverfügung dann auch nach nur wenigen Tagen wieder aufgehoben werden musste. Mein Widerspruch spielte vermutlich auch eine Rolle.

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